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Ab April kommt das elektronische Patientendossier

Das Jahr 2020 bringt für die Spitäler und Kliniken eine fundamentale Änderung. Ab Mitte April müssen sie elektronische Patientendossiers führen. Das heisst, Diagnosen, Behandlungen und Krankengeschichte müssen elektronisch abgespeichert werden.

Der Bund hat im April 2017 ein neues Gesetz für das elektronische Patientengesetz verabschiedet. Spitäler und Kliniken hatten nun drei Jahre Zeit, sich darauf vorzubereiten. Das heisst, sie haben sich einer Gemeinschaft anschlissen müssen, die solche Dossiers anbietet.

Für die Patienten und Patientinnen bedeutet das elektronische Patientendossier, dass sie frei entscheiden können, ob sie das überhaupt wollen und welche Daten sie dort abgespeichert haben wollen. Damit werde auch der Datenschutz gewährleistet, argumentieren Bund, Kantone und Spitäler.

Es gibt aber auch kritische Stimmen. So spricht der Emmentaler Hausarzt Raffael Braun von grossen Herausforderungen bezüglich Datenschutz. Zudem sei das Projekt sehr komplex und unübersichtlich, es sei noch nicht klar, wer zum Beispiel nicht mehr aktuelle Daten aus den Dossiers löscht.

Ton 1: Die allgemeinen Ziele des elektronischen Patientendossier
Ton 2: Wieso die Einführung des elektronischen Patientendossiers länger dauert
Ton 3: Problematik Datenschutz

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