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| Politik

Andreas Aebi gibt Amt als Nationalratspräsident weiter

Der Alchenstorfer SVP-Politiker Andreas Aebi gab heute sein Amt als Nationalratspräsident ab. Neue höchste Schweizerin ist die Aargauerin Irène Kälin von den Grünen.

Jeweils ein Jahr kann ein Politiker oder eine Politikerin ins Präsidium des Nationalrats gewählt werden. Für Andreas Aebi geht dieses Jahr heute, am ersten Tag der Wintersession des Nationalrats zu Ende.  Aebis Amtsjahr bleibt bis am Schluss geprägt vom Corona-Virus. "Ich konnte vieles nicht machen. Es gab keine Feier, als ich gewählt wurde. Auch heute hätten 40 Jodler aus dem Emmental auftreten sollen. Das mussten wir aber wieder absagen", so Andreas Aebi im Interview mit neo1. Auch die Kommunikation innerhalb des Rates, hinter Plexiglasscheiben und mit Schutzmaske sei schwieriger gewesen. Er habe oft nicht gesehen, was die Parlamentarier:innen denken und welche Mimik sie haben, so Andreas Aebi. Trotzdem schaue er zufrieden auf das Jahr als Nationalratspräsident zurück. "Ich wollte ganz klar Stadt und Land fokussieren, besonders das Emmental. Wenn ich zurückschaue: es sind 1000 Schulkinder in die Stadt oder aufs Land. Ich war mit 120 Diplomaten auf dem Land, immer im Emmental", erzählt Andreas Aebi. Er habe die Aufgabe mit grossem Respekt und grosser Freude angenommen, sagt er in seiner Abschlussrede vor dem Nationalrat. 

Auch Zeit für die Vögel

Neben dem Fokus Stadt und Land und dem allgegenwärtigen Thema Corona hat sich Andreas Aebi in seinem Jahr auch für seine Lieblingstiere, die Vögel eingesetzt. Dies zum Beispiel mit 12 Nistkästen für Mauersegler an der Fassade des Bundeshauses. "Das erfüllt mich, dass das mit dem Denkmalschutz geklaptt hat und die Nistkästen parat sind, wenn die Vögel im Frühling aus dem Süden zurückkommen", meint Andreas Aebi.

Die Aufgaben der Nationalratspräsidentin

Die Ratspräsidentin leitet die Verhandlungen des Rats, legt im Rahmen der Sessionsplanung des Büros die Tagesordnung fest, leitet das Ratsbüro und vertritt den Rat nach aussen. In der Regel äussern sich Ratspräsidenten und -präsidentinnen nicht zur Sache und stimmen nur dann mit, wenn die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes Rates erforderlich ist. Bei Stimmengleichheit fällt er oder sie den Stichentscheid. (neo1/SDA)

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