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Ausgleich der Teuerung bei den Steuern und neues Bewertungssystem für Grundstücke

Was passierte letztes Jahr und was ändert sich in diesem Jahr bezüglich der Steuern im Kanton Bern. Die Berner Steuerverwaltung informierte am Dienstag in einer Medienkonferenz darüber.

Mit der auf den 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Steuergesetzrevision vereinheitlicht der Kanton Bern die steuerliche Behandlung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und fördert den Bau solcher Anlagen zusätzlich. Somit muss eine normale Fotovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus nicht mehr versteuert werden. Weiter wird der maximale Abzug für die Kosten der Kinderdrittbetreuung von 12'000 Franken auf 16’000 Franken erhöht. Damit soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden.

Wegen den Teuerungen haben viele Arbeitskräfte eine Lohnerhöhung erhalten. Damit dieser nicht gleich wieder an die Steuerverwaltung geht, wurde dieser bei der kalten Progression angepasst. 

Bei der Bewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken gibt es auch eine Veränderung. Es wurde eine einfachere Bewertungsmethodik erschaffen. Die Gebäude müssen für den Steuertarif geschätzt werden. Die neue Variante fokussiert sich auf festgelegte Werte der Gebäudeversicherung. Dies bezieht sich auf Böden und Gebäude im Kanton Bern. Somit werden grundlegende Werte und Zahlen festgelegt, erzählt Claudio Fischer, Steuerverwalter im Kanton Bern,  im Interview mit neo1. (neo1/mm)

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