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| Politik

Bätterkinden blitzt mit Beschwerde beim Bundesgericht ab

Die Gemeinde Bätterkinden ist beim Bundesgericht mit ihrer Beschwerde gegen das geplante Depot des Regionalverkehrs Bern-Solothurn (RBS) abgeblitzt. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dem strittigen Richtplan liege eine integrale Gewichtung der Interessen zugrunde.

sda\ Dass die kantonalen Behörden das eine oder andere Kriterium stärker oder schwächer einstuften als die Gemeinde, führe nicht zur Unhaltbarkeit der Interessenabwägung.

Die Gemeinde Bätterkinden focht zwei kantonale Entscheide über richtplanerische Massnahmen an. Sie rügte insbesondere eine ungenügende Standortevaluation für das geplante Depot. Verschiedene Gesichtspunkte seien nicht ausreichend oder unkorrekt gewichtet worden.

«In allen Phasen gelangte eine Vielzahl objektiver Kriterien zur Anwendung», heisst es in dem am Donnerstag veröffentlichten Bundesgerichtsurteil. Der Standort sei genügend abgeklärt worden und es fehle auch nicht an der Prüfung von Alternativen. Das ÖV-Unternehmen klärte zwei Dutzend Standorte ab.

Schliesslich hält das Bundesgericht auch fest, dass die Gemeinde in das Verfahren einbezogen worden sei. Daher könne auch kein Verstoss gegen die Gemeindeautonomie geltend gemacht werden.

Ausbau des Angebots

Der Kanton Bern hat das geplante RBS-Depot in Bätterkinden im Dezember 2018 in den kantonalen Richtplan aufgenommen.

In den kommenden Jahren soll das Bahnangebot auf der Strecke Solothurn-Bern deutlich ausgebaut werden. Für diese Angebotsausbauten braucht der RBS zusätzliche Züge und auch ein neues Depot. Die bestehenden Abstellanlagen in Solothurn, Bern und Worblaufen sind laut RBS bereits heute so ausgelastet, dass zusätzliche Fahrzeuge keinen Platz mehr hätten.

Anfang Juli 2017 hatte der Berner Regierungsrat den Standort Leimgrube Bätterkinden als Zwischenergebnis in den Richtplan aufgenommen. Damit der Standort definitiv in den Richtplan eingetragen werden konnte, musste der RBS Machbarkeitsnachweise erbringen.

Im Januar 2019 wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt und ein Siegerprojekt erkoren. Der Depotverkehr soll gemäss RBS-Angaben nicht durchs Wohngebiet führen. Lärmintensivere Anlagen sollen im hinteren, den Wohnhäusern abgewandten Teil des Depots zu stehen kommen.

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