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Berner Finanzkommission will Steuervorteile für Solaranlagen früher

Im Kanton Bern sollen Solaranlagen schon ab 2023 steuerlich bevorteilt werden. Das beantragt die bernische Finanzkommission dem Kantonsparlament.

Das letzte Wort hat der Grosse Rat. Er wird die Steuergesetzrevision im kommenden März in zweiter Lesung beraten. Sie sieht unter anderem vor, dass Photovoltaik- und Solarthermieanlagen von nicht-landwirtschaftlichen Grundstücken künftig von der amtlichen Bewertung ausgenommen werden.

Mit 11 zu 4 Stimmen beantragt die vorberatende Kommission, die steuerliche Bevorteilung der Solaranlagen bereits für das Steuerjahr 2023 in Kraft zu setzen. Dasselbe gilt für die Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs für Kinder auf 16'000 Franken pro Jahr.

Die Mehrheit der Kommission möchte damit "ein Zeichen setzen, dass die Änderungen dringlich sind". Die Anstrengungen der Bernerinnen und Berner für die Energiewende und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Arbeit sollten rasch und substanziell unterstützt werden. (sda)

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