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Bernisches Historisches Museum zeigt Schicksale von Verdingkindern
Das Bernische Historische Museum beleuchtet das Schicksal von Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Die Wanderausstellung "Vom Glück vergessen" soll dazu beitragen, dass das düstere Kapitel der Schweizer Geschichte nicht vergessen geht.
So wie den fünf Protagonistinnen und Protagonisten der Ausstellung ging es in der Schweiz bis in die 1970-er Jahre Hunderttausenden. Sie wurden verdingt, entmündigt und versorgt, wie das Museum am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb.
"Mit der Ausstellung zeigen wir, was es für einen einzelnen Menschen bedeutete, von diesen Massnahmen betroffen gewesen zu sein, und erklären, wie dieses repressive System die ganze damalige Gesellschaft durchzog", wurde die Kuratorin Tanja Rietmann zitiert.
Begehbare Raumbilder laden ein, sich in die fünf Geschichten einzufühlen, die exemplarisch für Hunderttausende andere stehen. Archivdokumente sowie mit Zeitzeuginnen und -zeugen und aus Archivmaterial erarbeitete Hörspiele machen die bewegenden Schicksale erlebbar.
Massive Eingriffe und Repressionen
Von den Massnahmen betroffen waren insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, sehr häufig auch alleinstehende Mütter und ihre Kinder. Ihre Armut oder ihre von bürgerlichen Normen abweichende Lebensweise waren Grund genug für massive staatliche Eingriffe und repressive Massnahmen. Diese sollten der Armutsbekämpfung und der Herstellung sozialer Ordnung dienen, wie das Museum weiter schrieb.
Zu den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen gehörten etwa die administrative Versorgung ohne Gerichtsurteil in Arbeits- oder Strafanstalten, Fremdplatzierungen als Heim- und Verdingkind, Zwangsadoptionen, -abtreibungen und -sterilisationen sowie Medikamentenversuche mit unerprobten Substanzen oder Zwangsmedikationen.
Betroffene können Solidaritätsbeitrag beantragen
Seit einigen Jahren erheben Betroffene verstärkt ihre Stimme, wie es weiter hiess. In mehreren Kantonen und von Seiten des Bundes gibt es Initiativen, die Schicksale ins kollektive Gedächtnis zu holen und eine gesellschaftliche Auseinandersetzung darüber zu führen.
Betroffene haben seit 2017 die Möglichkeit, beim Bund ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag als Zeichen der Anerkennung des erlittenen Unrechts sowie Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität einzureichen. Bis 2024 hiess der Bund knapp 11'000 solche Gesuche gut.
"Vom Glück vergessen. Fürsorgerische Zwangsmassnahmen in Bern und der Schweiz" läuft vom 20. Februar bis am 11. Januar 2026. (sda)
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