Most Trusted Websites for Replica Watches 2023

Werbung

| Politik | Gesundheit

Bundesrat verschärft Corona-Massnahmen

Ab Dienstag sind schweizweit Restaurants, Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe geschlossen. Die Skigebiete dürfen offen bleiben, sofern sie eine kantonale Bewilligung erhalten. Im Gegensatz zum umliegenden Ausland verzichtet der Bundesrat auf einen "harten Lockdown".

Der Bundesrat verschärft zwar die nationalen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, schliesst aber beispielsweise Läden oder Skigebiete nicht, wie er am Freitag an seiner Sitzung beschlossen hat. Kantone, in denen die Reproduktionszahl unter 1 sowie die 7-Tage-Inzidenz unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt, dürfen weiterhin die Massnahmen in ihrem Hoheitsgebiet lockern und beispielsweise Restaurants und Sporteinrichtungen öffnen.

Für die Skigebiete bleiben ebenfalls die Kantone zuständig. Für den Betrieb gelten laut dem Bundesrat aber strenge Voraussetzungen: Die epidemiologische Lage muss den Betrieb erlauben und in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen müssen ausreichende Kapazitäten sichergestellt sein. Auch müssen strenge Schutzkonzepte vorliegen und deren Umsetzung sichergestellt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf ein Kanton keine Bewilligung erteilen.

Verschiedene Ausnahmen

Die Mehrheit der Kantone steht - anders als noch vor Wochenfrist - hinter der Verschärfung der Massnahmen noch vor den Festtagen, wie die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) mitteilte. "In einer Lage mit flächendeckend deutlich zu hohen Fallzahlen ist es besonders wichtig, dass die Massnahmen einheitlich, klar verständlich und wirksam ausgestaltet sind." Die GDK fordert die Kantone dazu auf, Ausnahmen zurückhaltend anzuwenden.

In weiten Teilen der Schweiz werden also ab dem 22. Dezember für einen Monat viele Einrichtungen geschlossen sein: Gastronomiebetriebe ausser Kantinen, Restaurants für Hotelgäste, Take-away-Angeboten und Lieferdiensten; Sportbetriebe mit Ausnahme von Profisportanlässen ohne Zuschauer sowie Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen; Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos ohne Ausnahmen.

Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen weiterhin getrieben werden, wie der Bundesrat weiter schreibt. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Läden dürfen montags bis samstags von 6 bis 19 Uhr öffnen, ausgenommen an Feiertagen.

"Bleiben Sie zu Hause"

Aufgrund der "besorgniserregenden" epidemiologischen Lage empfiehlt der Bundesrat der Bevölkerung, zu Hause zu bleiben. "Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf nicht notwendige Reisen und auf Ausflüge verzichten."

Die Zahl der Covid-19-Fälle steigt in der Mehrheit der Schweizer Kantone exponentiell an, und das auf einem sehr hohen Niveau. Noch vor Ende Jahr will der Bundesrat deshalb darüber diskutieren, ob es weitere Massnahmen braucht. . Am 30. Dezember 2020 wird er eine Zwischenbeurteilung vornehmen und Anfang Januar Bilanz ziehen.

Auf Automatismen - wie beispielsweise ein oft diskutiertes Ampelsystem - verzichtet die Regierung weiterhin. Hier kommt sie auch einem kantonalen Anliegen nach. "Ein fixes Ampelsystem kann zwar die Kommunikation gegenüber der Bevölkerung erleichtern, engt aber den Spielraum für die Behörden ein", schreibt die GDK.

Schnelltests auch ohne Symptome

Das Ziel der getroffenen Entscheide ist laut dem Bundesrat klar: "Den Kantonen muss es wieder möglich sein, das Testen, die Nachverfolgung der Kontakte, die Isolation und die Quarantäne lückenlos zu gewährleisten."

Der Bundesrat hat zudem den Einsatz von Schnelltests erweitert, um noch breiter testen zu können. Bisher sind ausschliesslich Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachen-Abstrich anerkannt. Künftig dürfen in Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und Testzentren alle Arten von Schnelltests durchgeführt werden, die den Kriterien des Bundes entsprechen.

Schnelltests können zudem neu auch bei Personen ohne erkennbare Symptome durchgeführt werden. Sie können zum Beispiel als zusätzlichen Schutz in Schutzkonzepten von Altersheimen, Hotels oder am Arbeitsplatz integriert werden. Wer positiv getestet wird, sollte als Bestätigung unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen.

Die Massnahmen gelten ab Dienstag (22. Dezember) und bis zum 22. Januar. Nachfolgend eine Übersicht:

- Die Menschen sind aufgefordert, zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte auf ein Minimum beschränken. Auf nicht notwendige Reisen und Ausflüge soll verzichtet werden.

- Gastronomiebetriebe werden geschlossen, auch an den Festtagen. Öffnen dürfen nur Take-aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt.

- Sportbetriebe werden geschlossen. Im Freien dürfen bis zu fünf Personen zusammen Sport treiben. Profispiele ohne Zuschauer sind weiterhin erlaubt. Kinder bis 16 Jahre dürfen zusammen Sport treiben, aber keine Wettkämpfe austragen.

- Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen, etwa Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos. Kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen und von unter 16-jährigen Kindern und Jugendlichen bleiben möglich, Anlässe mit Publikum sind weiterhin verboten.

- In Läden dürfen sich noch weniger Menschen als bisher aufhalten. Massgebend ist die freie Fläche. Die Geschäfte müssen weiterhin Schutzkonzepte einhalten und wie bisher zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr schliessen. An Sonn- und Feiertagen müssen Läden geschlossen bleiben.

- Über Skigebiete entscheiden weiterhin die Kantone. Sie dürfen die Öffnung nur erlauben, wenn die epidemiologische Lage es zulässt und bei genügend Kapazitäten von Tests, Contact Tracing und Spitälern. Es müssen strenge Schutzkonzepte eingehalten werden.

- Kantone mit tiefen Fallzahlen dürfen wie bisher abweichende Erleichterungen erlassen und beispielsweise Restaurants oder Sporteinrichtungen öffnen. Massgebend sind hier insbesondere eine Reproduktionszahl, die unter 1 liegen muss, sowie eine 7-Tages-Inzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen muss.

- Der Einsatz von Schnelltests wird erweitert. Sie können neu auch ohne Symptome durchgeführt werden, etwa in Heimen oder am Arbeitsplatz. Wer einen Schnelltest ausserhalb der Testkriterien durchführt, muss ihn aber selbst bezahlen. Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und Testzentren dürfen neu alle Arten von Schnelltests durchführen, die den Kriterien des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) entsprechen. Bisher waren nur Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachen-Abstrich zulässig.

Der Bundesrat hat am Freitag weitere Detailfragen geklärt, die in den vergangenen Tagen in der Bevölkerung für Verwirrung sorgten. So dürfen Bäckereien am Sonntag öffnen, Tankstellenshops dagegen nicht. Eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen:

Sind Bäckereien am Sonntag geöffnet?

Ja, Bäckereien dürfen am Sonntag das ganzen Sortiment anbieten, sofern sie zwei Drittel ihres Umsatzes mit Backwaren und Confiserieangeboten erzielen. Angegliederte Cafés und Tearooms von Bäckereien bleiben geschlossen.

Sind Tankstellenshops am Sonntag geöffnet?

Nein, Tankstellen dürfen zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar nur Treibstoff anbieten.

Sind Geschäfte in Bahnhöfen/Flughäfen am Sonntag geöffnet?

Nein, die Geschäfte in den Bahnhöfen und Flughäfen (inklusive Lebensmittelgeschäfte) bleiben geschlossen.

Sind die Geschäfte in den Wintersportorten am Sonntag geöffnet?

Nein, in Wintersport- und Tourismusorten gelten die gleichen Regeln wie andernorts. Après-Ski-Aktivitäten sind nicht erlaubt.

Sind öffentliche Einrichtungen abends, sonntags und an Feiertagen geöffnet?

Nur Apotheken, Spitäler, Kliniken und Arztpraxen, soziale Einrichtungen (Anlaufstellen), Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und der Polizei, Schalter von Betrieben des öffentlichen Verkehrs und die Autovermietung dürfen öffnen. Poststellen, Banken, Reisebüros oder Coiffeure, Solarien und Waschboxen sind dann geschlossen.

(sda)

Werbung

neo1 - Mein Radio
00:00
-00:00