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Bundesrat wartet mit nennenswerten Corona-Lockerungen zu
CORONA-LOCKERUNGEN: Der Bundesrat verzichtet vorerst auf nennenswerte Lockerungen bei den Corona-Massnahmen. Das hat er an seiner Sitzung vom Freitag entschieden. Die epidemiologische Lage lasse den zweiten Öffnungsschritt nicht zu, so die Begründung. Ab Montag dürfen sich aber drinnen wieder zehn statt nur fünf Personen treffen. Am 14. April will der Bundesrat darüber entscheiden, ob der vergangene Woche skizzierte zweite Öffnungsschritt danach in Kraft treten kann.
Dieser sieht unter anderem die rasche Öffnung der Restaurantterrassen, Sport in Innenräumen und Kultur- und Sportveranstaltungen mit wenig Publikum vor. Der Bundesrat bereitet sich aber auch auf den Worst Case vor - also auf den Fall, dass die epidemiologische Lage erneute Schliessungen erfordern würde.
CORONA-IMPFUNGEN Der Bundesrat hat entschieden, dass Arztpraxen und Apotheken bis Ende Juni mit 24.50 Franken pro durchgeführte Covid-Impfung entschädigt werden sollen, ab Juli mit 16.50 Franken. Impfzentren bekommen 14.50 Franken. Abgegolten werden alle Leistungen im Zusammenhang mit der Impfung, also nicht nur die Verabreichung der Impfung, sondern auch Kontraindikationen, die Überprüfung des Impfstatus, die Impfanamnese sowie die Dokumentation und die Ausstellung der Impfbescheinigung.
CORONA-PFLICHTLAGER: Der Bundesrat will nach den Mangel-Erfahrungen aus der Corona-Pandemie, dass die Schweiz wieder ein Ethanol-Pflichtlager aufbaut. Er hat die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Grundlage für den Aufbau soll das Landesversorgungsgesetz sein. In Kraft gesetzt werden soll die neue Regelung auf Anfang 2022. Mit dem Verkauf und der Privatisierung der Alcosuisse wurde das Pflichtlager aufgelöst, was sich bei der Bewältigung der Pandemie als nachteilig erwiesen hat. Der Bundesrat will alle Betroffenen in die Lagerpflicht einbinden. So bleibe der Wettbewerb unter den Marktteilnehmern gewährleistet. Das Ausmass der Pflichtlager soll vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bestimmt werden.
CORONA-KURZARBEIT: Der Bundesrat hat die wegen der Corona-Pandemie beschlossenen Vereinfachungen beim Bezug der Kurzarbeitsentschädigung um drei Monate von Anfang April bis Ende Juni verlängert. Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, werden weiterhin nicht abgezogen, und das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen wird wie bisher nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet. Auch die Aufhebung der Karenzzeit wird ebenfalls bis Ende Juni verlängert. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen beschlossen.
(SDA)
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