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Buttisholz: Gemeinde akzeptiert Anpassung von Bau- und Zonenreglement
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurde eine Parzelle in der Nähe des Schlosses Buttisholz mit einer eingeschränkten Nutzung versehen. Die betroffene Grundeigentümerin war mit dieser Einschränkung nicht einverstanden und erhob eine Verwaltungsbeschwerde.
Sie beantragte, die Bestimmung sei so anzupassen, dass sie in ihrer Eigentumsgarantie nicht stärker als bisher eingeschränkt werde. Der Regierungsrat des Kantons Luzern als Beschwerdeinstanz hat die Beschwerde gutgeheissen und ordnet eine entsprechende Anpassung des Artikel 28 (Grünzone allgemein) an.
Der Gemeinderat akzeptiert den Entscheid des Regierungsrates und wird somit keinen Weiterzug ins Auge fassen. Die entsprechenden Passagen im Bau- und Zonenreglement der Gemeinde werden übernommen. (mm)
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