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| Politik

Corona reisst ein Loch in die Berner Finanzen

Die finanziellen Auswirkungen der Coronakrise und der grosse Rückgang bei den Ausgleichszahlungen aus dem Nationalen Finanzausgleich prägen das Planungsergebnis für die Jahre 2021–2024. Sowohl der Voranschlag 2021 als auch der Aufgaben- und Finanzplan 2022–2024 weisen in sämtlichen Jahren Fehlbeträge in der Erfolgsrechnung im Umfang von mehreren hundert Millionen Franken aus. Eine Neuverschuldung in den kommenden Jahren ist unausweichlich. Die vorliegenden Ergebnisse sind allerdings mit grossen Unsicherheiten behaftet.

Der vom Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates verabschiedete VA 2021 und AFP 2022-2024 weist folgende Eckwerte auf:

in Millionen Franken Voranschlag 2021 Aufgaben/Finanzplan (AFP) 2022 AFP 2023 AFP 2024
Erfolgsrechnung
Aufwand
Ertrag

11'893
11'263

11'953
11'373

12'010
11'689

12'113
12'002
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -630 -580 -321 -111
Nettoinvestitionen 401 392 471 517
Finanzierungssaldo -685 -634 -475 -299

Die Coronavirus-Pandemie führt in den kommenden Jahren zu einer Zäsur im Bernischen Finanzhaushalt. Es droht eine der grössten Rezessionen der Nachkriegsgeschichte, was insbesondere eine starke Korrektur der bisherigen Steuerertragsprognosen ab 2021 nötig macht. Mehraufwendungen aufgrund der Krise (u.a. in der Gesundheitsversorgung) schlagen sich zwar grösstenteils im Rechnungsjahr 2020 nieder. Aber auch im Voranschlagsjahr 2021 entstehen Mehraufwendungen im hohen zweistelligen Millionenbereich.Die negativen Planungsergebnisse sind im Wesentlichen Ausdruck der folgenden Einflussfaktoren:

  • Erschwerend zu den Auswirkungen der Coronakrise kommt es – auch wegen der guten wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons in den letzten Jahren1 – zu einem grossen Rückgang der Ausgleichszahlungen aus dem Bundesfinanzausgleich (NFA). Die Mindereinnahmen aus dem NFA werden gemäss jüngsten Prognosen vor allem die Erfolgsrechnungen der Jahre 2021–2023 belasten.
  • Positiv auf das Ergebnis der Erfolgsrechnung dürften sich hingegen die Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an Bund und Kantone auswirken. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die SNB im Jahr 2021 für ihr Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zu vergangenen Jahren einen überdurchschnittlichen Gewinn ausschütten kann. Allerdings bestehen bezüglich der Höhe der Gewinnausschüttungen weiterhin grosse Unsicherheiten.
  • Bezüglich der Investitionen geht die gesamtkantonale Planung für die Jahre 2021–2030 von einem Mehrbedarf ab dem Jahr 2024 aus. Damit wird das letzte Aufgaben-/Finanzplanjahr der vorliegenden Planung belastet. Die «Investitionsspitze» hat sich gegenüber der bisherigen Planung um ein Jahr verschoben und zeigt sich neu im Jahr 2026.

Einhaltung der bestehenden Schuldenbremsen aus heutiger Sicht nicht realistisch
Der Verlauf der Coronakrise ist mit grossen Unsicherheiten verbunden. Das Gleiche gilt auch für ihre Auswirkungen auf den Finanzhaushalt des Kantons Bern. Fest steht allerdings, dass die Coronakrise in den kommenden Jahren deutliche Spuren im kantonalen Finanzhaushalt hinterlassen wird. Für den Regierungsrat ist aufgrund der vorliegenden Planungsergebnisse eine Zunahme der Schulden des Kantons Bern im Umfang von mehreren Hundert Millionen Franken somit unausweichlich.

Der in der Verfassung festgeschriebene Mechanismus der Schuldenbremsen ist nicht auf eine länger andauernde Krisensituation ausgerichtet. So müssen Defizite in der Erfolgsrechnung zwingend innert vier Jahren kompensiert werden. Anders als der Bund und die meisten anderen Kantone sehen die Bernischen Schuldenbremsen keinen «Krisenartikel» vor. Der Regierungsrat geht davon aus, dass – realpolitisch betrachtet – die Vorgaben der beiden Schuldenbremsen über mehrere Jahre nicht eingehalten werden können. Nach seiner Auffassung ist deshalb eine Ausweitung der im Zusammenhang mit dem stark steigenden Investitionsbedarf angestossenen Diskussion um eine Anpassung der Schuldenbremse für die Investitionsrechnung auf beide Schuldenbremsen, d.h. auch auf die Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung, unumgänglich.

Vorläufiger Verzicht auf die Erarbeitung eines Entlastungspaketes
Um die in der vorliegenden Planung ausgewiesenen Defizite und die Finanzierungsfehlbeträge zu verhindern, müsste der Kanton Bern kurzfristig ein umfassendes Entlastungspaket erarbeiten und/oder die Steuern erhöhen – dies in einem wirtschaftlichen Umfeld, in welchem von der öffentlichen Hand konjunkturelle Impulse erwartet werden. Teile der Wirtschaft und die Bevölkerung leiden unter den Folgen der Krise. Ein Entlastungspaket mit dem Ziel, die Schuldenbremsen einzuhalten und/oder zumindest die Defizite und Schuldenzunahme erheblich einzugrenzen, würde unter dieser Voraussetzung in der Öffentlichkeit aus Sicht des Regierungsrates kaum Rückhalt finden. Denn ein Entlastungspaket müsste – um damit die für die Einhaltung der Schuldenbremsen notwendigen, ganz erheblichen finanziellen Effekte zu erzielen – aufgrund der Struktur des kantonalen Finanzhaushaltes insbesondere im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich ansetzen. Massive Einschnitte in das staatliche Leistungsangebot wären in der aktuellen Situation gegenüber der Bevölkerung aus Sicht des Regierungsrates sowohl in wirtschafts- wie auch in sozial- und gesellschaftspolitischer Hinsicht nicht vermittelbar.

Regierungsrat unterbreitet Parlament Massnahmen zum Eindämmen der Defizite und Finanzierungsfehlbeträge
Zwar spricht sich der Regierungsrat vorläufig gegen die Erarbeitung eines Entlastungspaketes aus, gleichzeitig zeigt er sich mit den vorliegenden Planungsergebnissen insbesondere aufgrund der hohen Neuverschuldung nicht zufrieden. Er hat deshalb beschlossen, im VA 2021 und AFP 2022–2024 berücksichtigte, aber noch nicht realisierte Vorhaben entweder zu streichen, zu reduzieren oder auf spätere Jahre zu verschieben. Dies mit dem Ziel, die Defizite und Finanzierungsfehlbeträge einzudämmen. In Bezug auf den VA 2021 wurden Massnahmen im Umfang von insgesamt CHF 107 Millionen identifiziert, welche zu einer Verbesserung im Budgetjahr 2021 führen würden. In Bezug auf den AFP 2022–2024 hat die Regierung Massnahmen im Umfang CHF 48 Millionen (2022) bis CHF 56 Millionen (2024) identifiziert. Aufgrund der zeitlichen Verhältnisse konnten diese Massnahmen nicht mehr im vorliegenden Zahlenwerk berücksichtigt werden. Vielmehr sollen sie mit der Finanzkommission im Rahmen des Planungsdialogs im Herbst 2020 diskutiert und anschliessend durch das Parlament anlässlich der Wintersession 2020 beraten und beschlossen werden.

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