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Der Grosse Rat von Bern versenkt neuen Investitionsfinanzierungsfonds
Der bernische Grosse Rat will nichts wissen von einem neuen Fonds zur Finanzierung von strategischen Investitionsvorhaben. Er ist nicht eingetreten auf das Gesetz, mit dem die Kantonsregierung die Grundlage schaffen wollte für den neuen Fonds.
Den Nichteintretensentscheid fällte das Kantonsparlament am Montag im Berner Rathaus mit 85 zu 66 Stimmen ohne Enthaltungen. Für den Fonds stimmten die BDP, die Grünen und die SP-JUSO-PSA-Fraktion. Gegen Eintreten waren SVP, FDP, EDU, GLP und EVP.
Der Rat folgte mit dem Entscheid einem Antrag der Mehrheit der grossrätlichen Finanzkommission.
Auf normalem Weg bewältigen
Die Ratsmehrheit bekämpfte den von der Regierung vorgeschlagenen neuen Fonds vor allem mit dem Argument, der Kanton Bern könne die geplanten Investitionen auch auf dem ordentlichen Weg bewältigen; ohne Fonds. Die Kantonsregierung müsse die Investitionen nur besser planen und sie müsse Prioritäten setzen.
Mehrfach hiess es auch, die Bildung eines solchen Fonds verletze die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse. Das habe ein Rechtsgutachten aufgezeigt.
Die Sprecher der SVP- und der GLP-Fraktion kritisierten die Kantonsregierung für die Aussage, wenn der Fonds nicht komme, seien Projekte wie der Bildungscampus Burgdorf gefährdet. Damit werde der Bildungscampus Burgdorf sozusagen «in Geiselhaft» genommen, sagte Raphael Lanz namens der SVP-Fraktion. Im Rat habe niemand etwas gegen die Investitionen.
Die Befürworter des Fonds hingegen sagten, in einem anderen Rechtsgutachten sei seinerzeit der – inzwischen aufgelöste – Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen des Kantons Bern für zulässig bezeichnet worden. In der Schweiz gebe es unzählige solcher Fonds. Es gehe lediglich ums Vorsparen für wichtige Investitionen.
Links-grüne Parlamentarier sagten, die bürgerliche Ratsmehrheit bekämpfe bei dieser Vorlage die bürgerlich dominierte Regierung.
Simon sorgt für Raunen
Die kantonale Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP) sagte, es gehe um die Umsetzung der Vision 2030 des Regierungsrats für den Kanton Bern. Die Kantonsregierung wolle den Kanton mit Investitionen weiterbringen. Der Fonds stelle für den Regierungsrat das wichtigste Instrument zum Erreichen dieses Ziels dar.
Auch bei einem Fonds behalte der Grosse Rat das Steuer in der Hand. Er bestimme, mit welchem Geld der Fonds gefüllt werde und genehmige die Investitionen.
Für ein Raunen im Saal sorgte Simon, als sie frühere Aussagen der Regierung zur Standortkonzentration der Berner Fachhochschule und zum geplanten Bildungscampus Burgdorf im Rat wiederholte.
Diese Konzentration werde nach heutiger Einschätzung bei einem Nein zum Fonds um fünf Jahre verzögert, und auf den Bildungscampus müsse verzichtet werden. Das sei keine Drohkulisse. Das sei einfach die Realität, sagte Simon.
Verfassung anpassen?
Mit dem Fonds wollte die Berner Regierung Investitionsvorhaben bewältigen, welche sich in den Jahren 2022 bis 2027 anhäufen. Der jährliche Investitionsbedarf steigt laut einer Berechnung der Regierung von gut einer halben Milliarde im Jahr 2019 auf rund 900'000 Franken im Jahr 2024.
Wie dieser Investitionsberg abgebaut werden soll, wird sich nun zeigen müssen. Im Rathaus wurde am Montag mehrfach die Möglichkeit erwähnt, den Verfassungsartikel zur Schuldenbremse bei der Investitionsrechnung anzupassen.
Finanzdirektorin Simon zeigte sich im Rathaus offen für solche Vorschläge. Sie sagte aber auch, eine Anpassung der Verfassung müsse sehr gut überlegt sein.
Im Grossen Rat wurde auch darauf hingewiesen, dass der Verfassungsartikel zur Schuldenbremse in der Investitionsrechnung dem Grossen Rat bereits jetzt eine gewisse Flexibilität gibt. In diesem Artikel steht, dass der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen mittelfristig mindestens 100 Prozent zu betragen hat.
Ein Finanzierungsfehlbetrag im Geschäftsbericht ist im Voranschlag des übernächsten Jahres und der drei daran anschliessenden Jahre zu kompensieren. Der Grosse Rat kann die Frist für die Kompensation des Finanzierungsfehlbetrags aber auf acht Jahre verlängern oder auf die Kompensation ganz verzichten. Dies, wenn mindestens drei Fünftel seiner Mitglieder es beschliessen. (sda)
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