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Die Gemeinde Trub wehrt sich gegen grosse Gewässerräume
Die kommunale Arbeitsgruppe, die die Planungsarbeiten begleitet, hat ihre Arbeit aufgenommen. Nach dem Startgespräch mit dem Kanton bleibt dieser weiterhin unnachgiebig bei der Ausscheidung der Gewässerräume. Diese seien mit Blick auf das BLN-Gebiet nach der strengen Biodiversitätskurve auszuscheiden. Der Gemeinderat will nichts unversucht lassen und holt ein Rechtsgutachten ein.
Die Ausscheidung der Gewässerräume, die wegen des grossen Widerstandes der besonders betroffenen Grundeigentümer letztes Jahr stecken geblieben ist, wird im Sinne eines Abschlusses der letzten Teilrevision, vorgezogen. Das grosse Problem von Trub: Fast die ganze Gemeinde liegt im BLN-Gebiet, im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler. Das heisst: das Gebiet unterliegt einem besonderen Schutz, erklärt der zuständige Gemeinderat Martin Wiedmer. "Dort besteht der Grundsatz, dass man den Gewässerraum anhand der Biodiversitätskurve berechnet. An anderen Orten gilt die Hochwasserschutzkurve. Das bedeutet, dass rund ein Drittel oder zum Teil sogar um die Hälfte breiter wird." Das Land, das zum Gewässerraum erklärt wird, darf von der Landwirtschaft nur noch mit starken Einschränkungen genutzt werden. Das Land verliere an Wert. Darum seien im Trub auch viele Einsprachen gegen diese Einzogung der Gewässerräum eingegangen. Bei einer Voranfrage habe der Kanton Bern gesagt, dass da nichts zu machen sei und alles so wie vorgegeben gemacht werden müsse, erzählt Martin Widmer. Die Gemeinde gebe aber nicht auf. Die Gemeinde wird die Gewässerräume nach der Hochwasserschutzkurve, welche kleinere Gewässerkorridore zur Folge hat, ausscheiden. Mit dieser Kartierung und dem Rechtsgutachten will man anschliessend in die kantonale Vorprüfung gehen. Beispiele aus andern Kantonen lassen eine gewisse Hoffnung aufkommen, indem auch in Inventargebieten von den Vorgaben der eidg. Gewässerschutzverordnung abgewichen wurde. Das ganze Prozedere könne aber noch eine Weile dauern. Am Schluss müsse die Bevölkerung über den Gewässerraum befinden. So lange der Gewässerraum nicht festgelegt ist, sei auch der Rest der Ortsplanungsrevision im Trub blockiert, so Martin Wiedmer.
Einbezug der Bevölkerung und Mitwirkung
Die Bevölkerung, die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie ortsansässige Unternehmen werden aufgerufen, bei Bedarf ebenfalls eigene Anliegen an die Revision der Ortsplanung frühzeitig einzubringen. Die Anliegen werden durch den Planungsausschuss geprüft und bei Bedarf im Rahmen einer Besprechung mit den Betroffenen beurteilt. (Medienmitteilung Trub / neo1)
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