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Die Region Oberaargau wird weiterentwickelt
Die Region Oberaargau legt mit der neuesten Generation des Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepts RGSK und dem Agglomerationsprogramm den planerischen Rahmen für die nächsten Jahre fest. Das Agglomerationsprogramm wird dabei von der Stadt Langenthal auf die umliegenden Gemeinden ausgeweitet.
Die ROA hat nebst vielen freiwilligen Aufgaben auch Pflichtaufgaben zu erfüllen, welche vom Kanton bzw. Bund gefordert werden. So gehören als wichtige strategische Führungsinstrumente das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK und das Agglomerationsprogramm AP dazu. Das RGSK gewährleistet eine langfristige, enge Koordination zwischen der Siedlungs- und Verkehrsplanung. Durch eine haushälterische Bodennutzung und eine Siedlungsstrategie, die sich an der Zentrenstruktur und an der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr orientiert, kann eine nachhaltige Weiterentwicklung der Siedlung sichergestellt werden. Wege können so kurzgehalten und, wo möglich, auf den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr umgelagert werden. Dies unter dem Motto: Verkehr vermeiden, verlagern und verträglich abwickeln. Neue Infrastrukturen werden jedoch auch in Zukunft nötig sein; angesichts der finanziellen Möglichkeiten von Bund, Kanton und Gemeinden müssen allerdings klare Prioritäten gesetzt werden. Denn es gilt nicht nur die neue Infrastruktur zu finanzieren, sondern auch die bestehende zu unterhalten.
Alle vier Jahre werden diese Werke überarbeitet, wobei das AP beim Bund eingereicht wird und jeweils auf einem aktuellen RGSK basieren muss. D.h. das AP wird jeweils in das RGSK integriert und erlangt dadurch seine Behördenverbindlichkeit.
Die Region Oberaargau ist erfreut, heute die weitere Entwicklung der ROA und der Agglomeration Langenthal erläutern zu dürfen. Das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK und das Agglomerationsprogramm AP 4. Generation konnten termingerecht überarbeitet bzw. erarbeitet und beim Kanton bzw. Bund eingereicht werden. Das RGSK 2021 wurde auf der Basis des RGSK 2016 überarbeitet – nach dem Grundsatz: So wenig wie möglich, soviel wie nötig, damit auch eine gewisse Planbeständigkeit erreicht wird. Es stellt somit eine Aktualisierung des RGSK 2016 dar. Das AP 4 hat uns etwas mehr beschäftigt. Langenthal wird vom Bund als kleine Agglomeration eingestuft und nur Langenthal als isolierte Stadt, als Einzelstadt, kann bisher von den NAF Geldern profitieren. Im AP 4 zeigen wir anhand eines überkommunalen Zukunftsbildes auf, wie die direkt umliegenden Agglo-Gemeinden ebenfalls in den Genuss der NAF-Gelder kommen können (Aarwangen, Bleienbach, Lotzwil, Roggwil, Thunstetten und Wynau). Diese Nachbargemeinden bilden zusammen mit der Stadt Langenthal das zentrale Element einer künftigen Agglomeration.
Unsere Gemeinden im Oberaargau haben bei der Überarbeitung des RGSK und beim AP 4 rege mitgewirkt, denn nur Gebiete, die im RGSK enthalten bzw. erwähnt sind, können bei einer allfälligen Ortsplanungsrevision auch entwickelt werden. Hier kommt eben die sogenannte Behördenverbindlichkeit zum Tragen. Dies bedeutet, dass die übergeordneten Vorgaben aus dem RGSK für die in den Gemeinden zuständigen Planungsbehörden verbindlich sind und berücksichtigt werden müssen. Oder anders gesagt: eine Entwicklung ist nur an denjenigen Standorten möglich, die auch im RGSK erwähnt sind.
Auch die Verkehrssanierung Aarwangen/Langenthal Nord beispielsweise ist bereits im RGSK 2016 bzw. AP 3 erwähnt und jetzt auch wieder im RGSK 2021 bzw. AP 4. Sie ist Bestandteil sämtlicher regionaler Planungsinstrumente wie eben RGSK bzw. AP, ESP Oberhard, dem regionalen Angebotskonzept ÖV und auch der Verkehrsentwicklung Langenthal – um nur einige zu nennen. Dieses Strassenprojekt ist für die gesamte Region, aber auch für Langenthal, von grösster Bedeutung.
So viel wie nötig, so wenig wie möglich
Wie bereits erwähnt – so viel wie nötig, so wenig wie möglich – wurde unter diesen Voraussetzungen das RGSK 2021 überarbeitet.
Vorab wurden alle bestehenden Siedlungsmassnahmen geprüft und die Gemeinden zum Stand der Umsetzung aus dem RGSK 2016 befragt. Alle erledigten Massnahmen wurden nachgetragen. So konnte eine erste Bereinigung bzw. Aktualisierung – auch der Statistiken – vorgenommen werden.
Freizeit, Tourismus und Erholung neu im RGSK hinterlegt
Der Bereich Tourismus, Freizeit und Erholung hat neu Eingang in das RGSK 2021 gefunden. Dabei haben wir uns im Besonderen auf drei regionale Schwerpunkte konzentriert. Sie haben eine regionalwirtschaftliche und regionalpolitische Bedeutung. Mit der Bezeichnung von regionalen Schwerpunkten Tourismus, Freizeit und Erholung wird eine Lenkung der Nutzung bewirkt. Verkehrliche Auswirkungen können koordiniert angegangen und eine sorgfältige Einbettung in Natur und Landschaft sichergestellt werden.
Als erster Schwerpunkt möchte ich in Madiswil das Bürgisweyerbad erwähnten. Hier sollen die wunderbare Lage und die vorhandenen Möglichkeiten zu einer Wellnessoase geprüft werden. Durch eine entsprechende Zonenanpassung wird diese Entwicklung möglich.
In Bannwil soll eine Kanu-Wildwasseranlage entstehen. Dieses Projekt hat bereits den Status «Festsetzung» erreicht und ist somit im RGSK 2021 fest verankert. Hier geht es sehr zügig vorwärts. Als Realisierungszeitpunkt steht im Massnahmenblatt das Jahr 2025/2027.
Schlussendlich ist auch das Mammut-Areal in Huttwil als Vororientierung erwähnt, also noch nicht mit dem Status «Festsetzung», aber vorab schon einmal erwähnt.
Im Bereich der Siedlung kann festgehalten werden, dass die bestehenden Siedlungsmassnahmen geprüft und nötigenfalls planerisch aktualisiert wurden. Dazu wurde im Frühjahr/Sommer 2019 bei den Gemeinden eine Umfrage durchgeführt.
Ebenso wurden die zwei bestehenden verkehrsintensiven Vorhaben bestätigt und mit der Dreilindenkreuzung bei der Strategischen Arbeitszone SAZ Oberhard ergänzt. Künftig können wesentliche Änderungen an bestehenden ViV sowie die Planung neuer ViV-Anlagen nur an Standorten stattfinden, welche im RGSK bezeichnet sind. Im Oberaargau hat es zurzeit zwei ViV-Standorte: Spital SRO und die Migros an der Wiesenstrasse in Langenthal.
Weiter wurde das Bahnhofgebiet Herzogenbuchsee – bereits heute als ESP (Entwicklungsschwerpunkt) festgesetzt – mit einer Perimeterausweitung östlich des Bahnhofs überarbeitet.
Dann haben wir in Langenthal bzw. Roggwil im Unterhard einen Landabtausch zwischen Roggwil und Langenthal angedacht. Erste Gespräche wurden aufgenommen.
Beim Verkehr geht es ebenfalls um den Veloverkehr. Der Langsamverkehr (Velo/Bikes) ist ein wichtiges künftiges Planungsfeld. Hier sollen Vorrangrouten – eine regionale Velonetzplanung – für Velo und E-Bikes geprüft werden, dies vor allem im Zusammenhang mit Pendlerrouten.
Das AP wird von der Stadt zur Agglomeration respektive zur Region verschoben
Wie wir bereits erwähnt haben, war die Stadt Langenthal bisher für das AP zuständig, da ja nur sie profitieren konnte. Jetzt sind mehrere Gemeinden betroffen und darum soll diese Aufgabe künftig durch die Region Oberaargau übernommen werden. Die Federführung für die AP wird somit von der Stadt an die Agglomerationskonferenz Langenthal bzw. an die Region Oberaargau übergehen. Dafür hat diese zusätzliches planerisches Knowhow zur Verfügung zu stellen. (pd)
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