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Die SP Worb zieht ihre Beschwerde zurück

Die SP Worb erachtet auf Grund des hohen Medienechos die meisten Ihrer Forderungen als erfüllt und zieht ihre Beschwerde zurück.

Wie die SP Worb bereits in Ihrer Medienmitteilung vom 30.08.2024 ausführte, erhielt sie am Donnerstag 29.08. Meldungen, wonach in einzelnen Fällen das Wahlmaterial für die kommunalen Wahlen am 22.09. nicht vollständig war. Es fehlten die Listen der SP Worb. Die SP informierte daraufhin umgehend die Gemeindeverwaltung. Das Vorgehen der Gemeindeverwaltung, eine kurze Mitteilung auf der Homepage mit der Aufforderung an die Wählerinnen und Wähler, bei Bedarf einen vollständigen Listensatz zu bestellen, reichte der SP Worb nicht, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Wahlberechtigten angemessen informiert wurden. Die SP Worb sah sich deshalb gezwungen, selbst tätig zu werden. Angesichts der verharmlosenden Reaktionen des Gemeindepräsidenten in den Medien und dessen Unwille, verantwortungsvoll mit der herausfordernden Situation umzugehen, sah sich die SP Worb genötigt, mit einer Wahlbeschwerde an das Verwaltungsgericht des Kanton Bern zu gelangen. Die Beschwerdefrist bei Wahlen beträgt drei Tage ab Kenntnis der Vorfälle. Deshalb musste die SP Worb die Beschwerde bis spätestens am Sonntag 1.9.2024 einreichen. Ein Abwarten, ob die Gemeinde Anfang der Woche selbst weitere Massnahmen ergreifen würde, war deshalb nicht möglich. (pd)

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