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Die Stadt Thun gewährt neu 20 Tage Vaterschaftsurlaub

Städtische Mitarbeiter erhalten ab dem 1. Januar 2021 bei der Geburt eines Kindes 20 Tage Vaterschaftsurlaub. Dieser Anspruch liegt 10 Tage über dem bundesrechtlichen Minimum. Der Gemeinderat setzt damit ein Zeichen für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und stärkt die Stadt als attraktive Arbeitgeberin.

Am 27. September 2020 hat das Schweizer Stimmvolk die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub angenommen. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Finanziert wird der Urlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Vorlage ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Mitarbeiter der Stadt Thun hatten bei der Geburt eines Kindes bereits seit dem 1. Januar 2015 Anspruch auf 10 Tage Vaterschaftsurlaub.

Der Gemeinderat hat nun beschlossen, dass der bisherige städtische Anspruch von 10 Tagen neben dem neuen bundesrechtlichen Anspruch von 10 Tagen weiterhin bestehen bleibt. Damit erhalten die städtischen Mitarbeiter neu 20 Tage Vaterschaftsurlaub. Der Gemeinderat will auf diese Weise die Position der Stadt Thun als attraktive Arbeitgeberin auf dem Arbeitsmarkt stärken und ein Zeichen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie setzen.

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