Most Trusted Websites for Replica Watches 2023

Werbung

| Abstimmungen | Bildung

Entflechtung zwischen Gemeinde und Oberstufenverband als Ziel

Mehr Schüler, zu grosse Klassen, zu wenig Lehrerarbeitsplätze und Gruppenräume sowie die Einführung eines durchlässigen Schulmodells ab dem Schuljahr 2022/2023, welche voraussichtlich dazu führen wird, dass weitere Verbandsgemeinden ihre Realschulen aufheben und an den Oberstufenverband Herzogenbuchsee auslagern werden – um für die Zukunft gewappnet zu sein, braucht die Oberstufe Herzogenbuchsee mehr Raum. Voraussetzung für die Inangriffnahme des Ausbaus ist eine Klärung der komplizierten Besitzverhältnisse.

Die Gemeinde Herzogenbuchsee ist Eigentümerin der heute ausschliesslich vom Oberstufenverband genutzten Schulanlagen an der Senta Simon-Strasse bzw. dem Oberdorfweg. Davon ausgenommen ist der Spezialtrakt, der im Eigentum der Oberstufe steht und für dessen Realisierung die Gemeinde dem Verband im Jahr 1981 ein unentgeltliches Baurecht über 100 Jahre eingeräumt hat. Weiter steht ebenfalls der zur Anlage gehörende Sportplatz südlich des Oberdorfweges im Eigentum des Oberstufenverbands. Die Gemeinde vermietet heute dem Oberstufenverband die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude und Anlagen zu einem Jahresmietzins von 124'000 Franken.

Mit Ausnahme der Liegenschaft Oberdorfweg 7 weisen alle Anlagen einen hohen Unterhalts- und Sanierungsbedarf auf. Die Turn- und Sportanlagen werden von der Schule Herzogenbuchsee sowie nach dem Schulbetrieb durch die Ortsvereine genutzt. Die Oberstufe nutzt im Gegenzug die Sporthalle Mittelholz für den Turnunterricht. Gegenseitig erfolgt aktuell keine Verrechnung für diese Benützungen.

"Vorgesehen ist, dass die Gemeinde dem Oberstufenverband ein Baurecht für eine Dauer von 99 Jahren für sämtliche Anlagen einräumt, damit dieser künftig seine Investitionen bedarfsgerecht selber tätigen kann. Der Oberstufenverband zahlt der Gemeinde einen jährlichen Baurechtszins von 98'665 Franken. Die im Eigentum der Gemeinde stehenden Bauten werden zum Buchwert von 513'000 Franken an den Oberstufenverband übertragen", so der zuständige Gemeinderat Hans Moser.

Im Gegenzug macht die Gemeinde von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch und übernimmt den Sportplatz zum vertraglich vereinbarten Preis von CHF 513'000 Franken.

Der Buchser Gemeinderat sowie die Abgeordnetenversammlung des Oberstufenverbandes haben dem Entwurf des Baurechtsvertrags zugestimmt. Das letzte Wort haben aber die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Der Vertrag wird diesen Sommer in allen Verbandsgemeinden den Stimmberechtigten zur Genehmigung vorgelegt. (pd)

Werbung

neo1 - Mein Radio
00:00
-00:00