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| Gesellschaft

Facebook-Einträge als Zeugenaufruf bringen der Polizei nichts

Eine besorgte Mutter teilt auf dem sozialen Netzwerk ein Bild ihrer Tochter. Darauf zu sehen ist eine Verletzung im Gesicht. Dazu schreibt sie: Zwei Männer hätten sie am Bahnhof in Boll angegriffen. Sie hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung. Solche Facebook-Einträge seien zwar nicht verboten, bringen der Polizei aber nichts. Diese kann nur handeln, wenn eine Anzeige eingegangen ist.

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