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Grosshöchstetten will eine Bildungskommission
Am 10. Januar 2021 hat eine Urnenabstimmung der Einwohnergemeinde Grosshöchstetten stattgefunden. Behandelt wurden jene Geschäfte, welche ursprünglich an der Gemeindeversammlung im Dezember 2020 traktandiert waren.
Es sind dies das Budget 2021 sowie das teilrevidierte Kommissionsreglement, für welches das Referendum zustande kam. Die Stimmbeteiligung lag bei 29.26 %.
Budget 2021
Das Budget 2021 wurde mit 773 Ja- zu 99 Nein-Stimmen angenommen. Es schliesst bei einem Umsatz von CHF 18‘241‘080 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 490‘100 (Steuerhaushalt) ab. Die Steueranlage bleibt unverändert bei 1.52.
Kommissionsreglement
Den Stimmberechtigten standen zwei Varianten zur Auswahl. Die eine umfasst die Reglementsversion, welche vom Gemeinderat ursprünglich beantragt wurde, indem diverse Kommissionen aufgehoben werden sollen, so auch konkret die beiden Schulkommissionen. In der anderen Variante wird anstelle der bisherigen beiden Schulkommission eine neue Bildungskommission geschaffen.
Einzig Vorlage b) wurde von den Stimmberechtigen angenommen.
Vorlage a) mit Aufhebung beider Schulkommissionen
Ja-Stimmen 367
Nein-Stimmen 488
Vorlage b) mit einer neuen Bildungskommission
Ja-Stimmen 612
Nein-Stimmen 254
Mit der Stichfrage wäre die Vorlage b) favorisiert worden, obwohl sich diese Frage nun erübrigt, weil nur Variante b) angenommen wurde.
Anzahl Stimmen Vorlage a) 233
Anzahl Stimmen Vorlage b) 599
Konkret liegt damit ein genehmigtes teilrevidiertes Kommissionsreglement vor, mit welchem anstelle der beiden bisherigen Schulkommissionen auf die nächste Legislatur per 01.01.2022 eine neue Bildungskommission geschaffen wird.
In einer weiteren Abstimmungsfrage konnten sich die Stimmberechtigen dazu äussern, ob eine weitere Teilrevisionsvorlage ausgearbeitet und zur Abstimmung gebracht werden soll, welche die bisherigen Aufgabenbereiche der Baukommission, der Betriebskommission und der Kommission für öffentliche Sicherheit in zwei Kommissionen zusammenführt. Mit 479 Ja- zu 373 Nein-Stimmen wurde diese Frage angenommen. Sobald die ausgearbeitete Teilrevisionsvorlage vorliegt, wird diese den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt, und zwar frühestens an der Gemeindeversammlung im Juni 2021.
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