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Jurist kritisiert Verfahrensfehler für den BLS Standort Chliforst
Bund und Kanton Bern sollen mehrere Verfahrensfehler begangen haben, als sie das Gebiet Chliforst-Nord zum Standort für eine neue BLS-Werkstätte bestimmten. Das schreibt der Fürsprecher und emeritierte Basler Rechtsprofessor Enrico Riva in einem Gutachten.
Die Art, wie Bund und Kanton Bern die Zusammenlegung des eidgenössischen Sachplanverfahrens und des kantonalen Richtplanverfahrens zusammengelegt hätten, sei in doppelter Hinsicht fehlerhaft. Das steht im 28-seitigen, am Donnerstag von der Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) veröffentlichten Gutachten.
Erstens hätte der Kanton Bern das Geschäft aufgrund der kantonalen Zuständigkeitsordnung in Abstimmung mit der RKBM erarbeiten müssen. Die RKBM hätte auch ins Mitwirkungsverfahren einbezogen werden müssen.
Zweitens müsse der Bund ein Sachplanverfahren in voller Unabhängigkeit von den Antragstellern führen. Im vorliegenden Fall zeigten aber die vorhandenen Informationen, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) wenig Distanz gegenüber den Vorstellungen und Wünschen der Berner Behörde gezeigt habe.
Insbesondere habe das BAV dem Umstand keine Beachtung gezeigt, dass der Kanton Bern bei diesem Vorhaben in einem Interessenkonflikt stehe. Dieser sei nicht nur neutraler Träger der Richtplanung, so Fürsprecher Riva, sondern auch wesentlicher Eigentümer der BLS.
Keine konkrete Auswirkung
Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) veröffentlichte das Gutachten am Donnerstag auf ihrer Internetseite und fasste es in einer Medienmitteilung zusammen. In dieser Konferenz arbeiten 79 Gemeinden der Grossregion Bern zusammen und entscheiden beispielsweise über Fragen der Raumplanung.
Die RKBM hatte schon im Juni bekanntgegeben, dass sie an der Korrektheit des Verfahrens zweifelt, mit dem Bund und Kanton Bern den Chliforst planerisch als Areal für eine künftige BLS-Werkstätte festlegten. Deshalb habe sie ein Anwaltsbüro mit entsprechenden Abklärungen beauftragt.
Eine konkrete Wirkung wird das RKBM-Gutachten laut Riva selbst nicht haben: Die Entscheide in den beiden genannten Sachplanverfahren können ihm zufolge nicht angefochten werden.
Die RKBM will das Gutachten nun ihren 79 Mitgliedergemeinden «zur Verfügung stellen» und in Dialog treten mit dem Bund und dem Kanton. Die RKBM werde diese «ersuchen, die Regionalkonferenz künftig korrekt in die Planungsprozesse einzubeziehen.» Laut RKBM zeigt Rivas Gutachten weitere Fehler auf.
Noch offen sei, ob die RKBM im Plangenehmigungsverfahren Einsprache erheben werde. Dieses Plangenehmigungsverfahren für die geplante BLS-Werkstätte, in dessen Rahmen auch Privatpersonen Einsprache erheben können, startet nach Angaben der BLS im kommenden Jahr.
Regionalkonferenz war dagegen
In Gebiet Chliforst-Nord bei Riedbach im Westen der Gemeinde Bern möchte die BLS eine grosse Werkstätte bauen. Ab 2020 fällt für sie ihre bisherige Werkstätte in der Berner Aebimatt weg, wo sie eingemietet ist. Nach der Nutzung einer Übergangslösung in Givisiez FR fehlen dem Unternehmen ab 2025 Werkstattkapazitäten für den Betrieb der S-Bahn Bern.
Anlässlich der Mitwirkung zur Anpassung des kantonalen Richtplans und des eidgenössischen Sachplans Verkehr sprach sich die RKBM gegen den Standort Chliforst Nord aus. Die RKBM war auch gegen den Standort Niederbottigen, der ebenfalls zur Diskussion stand. Die Konferenz beantragte erfolglos bei Bund und Kanton, zusätzliche Standorte zu evaluieren.
Die bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) sagte im Juni dieses Jahres, wie dies bei Sachplanverfahren des Bundes vorgesehen sei, habe der Kanton Bern im Frühling 2018 die Bevölkerung und interessierte Kreise angehört. Für den Regierungsrat sei der Bedarf nach einer neuen Werkstätte im Raum Bern-West «klar begründet» gewesen.
Nach der aufwändigen Standortevaluation habe der Regierungsrat die Suche nach neuen Standorten nicht für sinnvoll erachtet. Deshalb habe er sich in seiner Stellungnahme von April 2018 an die Adresse des Bunds für den Chliforst Nord ausgesprochen.
Beide Pläne – Sachplan Verkehr des Bunds und Richtplan des Kantons Bern – sind inzwischen angepasst. (sda)
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