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Kanton Luzern erarbeitet Strategie zur Mountainbike-Lenkung

Der Kanton Luzern erarbeitet derzeit eine kantonale Strategie für die Mountainbike-Lenkung, mit der auch die Netzplanung erfolgen wird. Dabei will der Kanton den Grundsatz der Koexistenz auf Wanderwegen verfolgen. In Gebieten mit hohem Nutzungsdruck soll eine Lenkung der Mountainbikerinnen und -biker durch attraktive, nutzergerechte und gleichzeitig naturverträgliche Angebote erreicht werden.

Mountainbiken ist im Kanton Luzern beliebt: 2022 waren über 40'000 Luzernerinnen und Luzerner regelmässig auf dem Bike unterwegs – Tendenz steigend. Der Bund verpflichtet die Kantone mit dem Veloweggesetz, die Velonetzplanung behördenverbindlich festzulegen – im Bereich Alltag und Freizeit, einschliesslich einer Wegnetzplanung Mountainbike. Der Kanton Luzern erarbeitet daher in einem breit abgestützten Prozess die Strategie Mountainbike-Lenkung. Diese klärt Grundsatzthemen rund um die zukünftige Entwicklung im Bereich Mountainbike und gibt die allgemeine Stossrichtung vor. Die Strategie soll voraussichtlich Ende 2025 vorliegen.

Mit Rücksicht auf den Wanderwegen unterwegs

Ein Grundsatzentscheid für die künftige Mountainbike-Netzplanung hat der Kanton Luzern bereits getroffen und sich im laufenden Strategieprozess für den Weg der Koexistenz, also der gemeinsamen Nutzung von Wanderwegen durch Wanderinnen und Wanderer sowie Mountainbikerinnen und –biker ausgesprochen. Die Netzplanung wird sich an diesem Grundsatz orientieren, heisst es in einer Medienmitteilung des Kantons. Heute ist das Biken im Wald im Kanton Luzern nur auf Waldstrassen, befestigten Waldwegen sowie auf speziell markierten Wegen erlaubt, um die Störung von Wildtieren aber auch Schäden an unbefestigten Wegen oder gefährlichen Situationen bei Waldarbeiten zu verhindern.

Nutzergerechte Angebote schaffen, Konflikte minimieren

Mit der Strategie Mountainbike-Lenkung sollen Bikerinnen und Biker zukünftig vor allem in touristischen Gebieten und in Naherholungsgebieten mit hohem Nutzungsdruck kanalisiert und mit legalen, naturverträglichen sowie attraktiven Angeboten gelenkt werden. Ziel ist es, Nutzungskonflikte zu minimieren und Natur und Landschaft zu schonen. Darauf abgestimmt ist eine kantonale Anschlussgesetzgebung an das neue Veloweggesetz in Koordination mit der Überprüfung der bestehenden kantonalen Gesetzesgrundlagen notwendig.

Breit abgestützte Erarbeitung

In die Erarbeitung der Strategie werden neben den regionalen Entwicklungsträgern (RET) und den kantonalen Dienststellen auch Fachorganisationen aus dem Bereich Mountainbike einbezogen. Auch der Verein Luzerner Wanderwege ist Teil des Strategieprozesses. (neo1/pd)

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