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| Politik

Kanton Luzern plant partielles Bettelverbot

Der Kanton Luzern passt sein Bettelverbot an. Neu will er nur noch ein partielles Bettelverbot, heisst es in einer Mitteilung. Denn das heutige Gesetz ist nicht mehr zulässig.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2021 entschieden, dass zwar das Einschränken des Bettelns zulässig sei, aber nicht, es unter Strafe zu stellen. Der Auslöser für das Urteil war ein Fall in der Stadt Genf, wo eine Rumänin wegen Bettelns zu einer Busser von 500 Franken verurteilt wurde. Weil sie die Busse nicht bezahlen konnte, musste sie für fünf Tage in Untersuchungshaft. Solche Strafen seien zu streng und unverhältnismässig. Die Luzerner Regierung will deshalb das Betteln nicht mehr ganz verbieten.

Im neuen Gesetzesentwurf, der heute in die Vernehmlassung startet, wird nun das Betteln nur dann verboten, wenn es an öffentlich zugänglichen Orten gegen die Sicherheit und Ruhe verstösst. Auch organisiertes Betteln oder das Betteln mit unlauteren Mitteln soll verboten sein.

Ausnahmen sind für Sammelaktionen vorgesehen, wo Menschen von Tür zu Tür gehen und um eine Spende fragen. Da vergibt die Kantonspolizei Luzern an Organisationen wie das Rote Kreuz, Texaid oder die Winterhilfe jeweils eine Bewilligung.

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