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Keine Sonntagsverkäufe in Bern, Luzern nimmt beide Vorlagen an
Im Kanton Bern bleibt es bei zwei Sonntagsverkäufen pro Jahr. Das haben die Stimmberechtigten in einer Referendumsabstimmung beschlossen. Auf der anderen Seite hat sich das Berner Stimmvolk für den verbesserten Schutz der Jugend bei E-Zigaretten ausgesprochen. In Luzern hat das Stimmvolk beide kantonale Vorlagen genehmigt.
Nicht mehr Sonntagsverkäufe im Kanton Bern
Mit 53,9 Prozent Nein-Stimmen lehnten sie eine Erhöhung auf vier verkaufsoffene Sonntage ab. Das Referendum gegen die Änderung des kantonalen Handels- und Gewerbegesetzes hatten die Gewerkschaften ergriffen, unterstützt von linken, grünen und christlichen Parteien.
Sie wollten das Verkaufspersonal vor mehr Sonntagsarbeit schützen und fanden mit diesem Argument eine Mehrheit im Volk. Die Befürworter machten vergeblich geltend, zusätzliche Sonntagsverkäufe könnten den coronageplagten Detailhandel stärken und die Innenstädte beleben.
173'316 Stimmberechtigte legten ein Nein in die Urne, 148'448 ein Ja. Die Stimmbeteiligung betrug 45,4 Prozent, wie die Staatskanzlei am Sonntag mitteilte.
Die Anzahl Sonntagsverkäufe variiert von Kanton zu Kanton. Nach Bundesrecht können die Kantone maximal vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen das Verkaufspersonal ohne Bewilligung beschäftigt werden darf. Doch längst nicht alle Kantone schöpfen das Kontingent aus.
Auf Bundesebene wird zurzeit diskutiert, den Kantonen wegen der Corona-Krise 2021 und 2022 sogar zwölf Sonntagsverkäufe zu ermöglichen. Der Ständerat lehnte dies letzte Woche knapp ab, der Nationalrat entscheidet an diesem Montag.
Strengere Regeln für E-Zigaretten
Gutgeheissen haben die Stimmberechtigten des Kantons Bern einen verbesserten Schutz der Jugend vor dem Rauchen: Für E-Zigaretten gelten neu die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für herkömmliche Raucherwaren. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine "E-Zigis" mehr kaufen. Dasselbe gilt für Hanfzigaretten und Schnupftabak.
Die Neuerung war völlig unbestritten. Weil sie ebenfalls das Handels- und Gewerbegesetz betrifft, wurde sie dem Volk zusammen mit den Sonntagsverkäufen vorgelegt - und im Rahmen der sogenannten Hauptvorlage abgelehnt.
Die Gegner der Sonntagsverkäufe hatten aber dafür gesorgt, dass auch eine sogenannte Eventualvorlage vors Volk kam. Diese enthielt nur die Neuerung bei den E-Zigaretten und wurde mit 230'281 Ja- zu 85'506 Nein-Stimmen angenommen.
Mit strengeren Regeln für E-Zigaretten befasst sich auch Bundesbern. Doch eine nationale Lösung ist frühestens Mitte 2023 zu erwarten. Mehrere Kantone haben die Gesetzeslücke deshalb in Eigenregie geschlossen, zu ihnen gehört nun auch der Kanton Bern.
Zweimal Ja im Kanton Luzern, einmal davon für die Aktiengesellschaft Campus Horw
Der Kanton Luzern soll eine Aktiengesellschaft gründen, die an seiner Stelle den Hochschulstandort in Horw ausbaut und betreibt. Das Stimmvolk hat die Übertragung der bestehenden Bauten des Campus mitsamt dem ausführungsreifen Bauprojekt mit einem Ja-Stimmenanteil von 64,8 Prozent genehmigt. Unbestritten war ein Strassenprojekt im Entlebuch.
85'602 Personen legten ein Ja in die Urne, 46'457 stimmten dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 50 Prozent.
Die Kosten für die Planung und den Bau werden auf rund 400 Millionen Franken veranschlagt. Das Unternehmen, das nicht gewinnorientiert arbeiten und steuerrechtlich als gemeinnützig gelten soll, soll den Hochschulstandort für weit über 4000 Studentinnen und Studenten der Studienrichtungen Technik, Architektur und Pädagogik realisieren und betreiben.
Das Parlament hatte das entsprechenden Dekret mit 77 zu 27 Stimmen genehmigt. Gegen die Auslagerung stimmten SP und Grüne. Begründet wurde die Auslagerung vom Regierungsrat damit, dass mit dieser die Investitionsrechnung des Kantons geschont werden könne. Die Linke sprach deswegen von einem finanzpolitischen "Schlungg".
Auch Ja zu Strassenbauprojekt in Schüpfheim
Weiter genehmigten die Luzerner Stimmberechtigten mit 110'835 Ja gegen 23'164 Nein einen Kredit über 26,1 Millionen Franken für die Änderung der Kantonsstrasse K36 in den Gemeinden Schüpfheim und Escholzmatt-Marbach.
Der Strassenabschnitt durch die Lammschlucht ist nicht nur in einem baulich schlechten Zustand. Es ereigneten sich auch fast jährlich grössere Steinschläge und Sturmschäden in dem Gebiet. Die Fahrbahn soll zudem auf 6,5 Meter verbreitert werden.
Kernstück ist eine neue Brücke über die Waldemme, mit der die Strecke begradigt würde und ein Tunnel sowie die bestehende Brücke überflüssig würden.
Auch das Stadtberner Stimmvolk sagt mehrfach Ja
Die Stimmberechtigten der Stadt Bern haben allen vier städtischen Abstimmungsvorlagen zugestimmt. Der Kredit für die Bau- und Verkehrsmassnahmen beim Bahnhof Bern wurde mit 57,67 Prozent Ja-Stimmen angenommen, der Investitionsbeitrag für den Bau einer neuen Festhalle mit 51,13 Prozent und die für den Neubau notwendige Überbauungsordnung Mingerstrasse-Papiermühlestrasse mit 64,17 Prozent Ja-Stimmen. Schliesslich wurde mit 88,69 Prozent Ja-Stimmen auch die Überbauungsordnung für das Meinen-Areal gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung lag bei 57,97 Prozent. (sda/neo1)
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