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Konolfingen: Testplanung «Hünigenstrasse» gibt Leitplanken für neues Quartier vor
Südöstlich des Bahnhofs soll ein sozial vielfältiges und durchlässiges Quartier entstehen. Die inzwischen abgeschlossene Testplanung zeigt auf, wie sich an der Hünigenstrasse eine hochwertige Überbauung realisieren lässt, die sich zum Dorfzentrum öffnet und zum lebendigen Teil Konolfingens wird.
Eine nachhaltige, qualitativ hochwertige Zentrumsentwicklung soll südöstlich des Bahnhofs attraktive Wohnungen für unterschiedliche Bedürfnisse ermöglichen. Die neue Überbauung öffnet sich zum Dorfzentrum und zur Hünigenstrasse und wird zu einem lebendigen Teil Konolfingens. Die Gemeinde und die Losinger Marazzi AG als Projektträgerschaft wollen im rund 11’000 m2 grossen Planungsperimeter die Chance zu einer vorbildlichen Siedlungsentwicklung nach innen nutzen, die den Ortskern stärkt. "Es geht um das Zentrum von Konolfingen. Das Zentrum zu überbauen ist eine Gelegenheit. Somit können wir die Zentrumssituation stärken", erklärt Gemeindepräsident Heinz Suter im Gespräch mit neo1.
Erste Antworten, wie sich die Vorgaben am besten umsetzen lassen, gibt die inzwischen abgeschlossene Testplanung. Diese wurde im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens durchgeführt, begleitet von Fachleuten aus verschiedenen Disziplinen. Eingeladen wurden drei geeignete interdisziplinäre Bearbeitungsteams. Auch die Bevölkerung konnte ihre Anliegen in drei Partizipationsanlässen einbringen. Parallel dazu hat die Gemeinde Ersatzstandorte für den heutigen Mehrzweckplatz evaluiert und eine Ersatzlösung im Inseli-Areal gefunden.
Schlüsselrolle für den Kreuzplatz
Das Beurteilungsgremium hat die Resultate der Testplanung zu einer Synthese verarbeitet und zentrale Grundsätze zu Ortsbau, Freiraumgestaltung, Nutzungsanordnung, Klimamassnahmen und Verkehr formuliert. Die Empfehlungen lassen sich so zusammenfassen:
- Ortsverträglich sind Gebäude mit vier bis sechs Vollgeschossen, in der Mitte des Areals können es punktuell sieben Vollgeschosse sein. Geschlossene Häuserblocks wird es nicht geben, stattdessen macht eine offene Bauweise mit punktförmig platzierten Gebäuden das neue Quartier durchlässig.
- Eine «grüne Achse» zwischen Hünigenstrasse und Birkenweg wird zu Fuss Gehenden sowie Velofahrenden eine attraktive Verbindung bieten. Beidseitig der Hünigenstrasse begegnen sich Fussgängerinnen und Fussgänger in grün gestalteten Vorbereichen.
- Die neue Überbauung braucht eine starke Identität. Der erhaltenswerte ehemalige Gasthof Kreuz mit seiner identitätsstiftenden Ausstrahlung spielt dabei eine wichtige Rolle. Ein Ensemble mit dem Gebäude «Kreuz», einem zusätzlichen Neubau und dem Gebäude am Kreuzplatz 4 soll einen neuen Platz bilden; dieser verschafft dem ehemaligen Gasthof den nötigen Raum und trägt dazu bei, das Zentrum zu beleben. In den Gebäuden um das bestehende «Kreuz» sind publikumsorientierte Nutzungen möglich, aber auch Nutzungen wie eine Kita oder Praxen. Eine beschränkte Anzahl oberirdische Kurzzeitparkplätze soll die unkomplizierte Erreichbarkeit des lokalen Angebots ermöglichen.
- Das Prinzip der Schwammstadt sorgt in der neuen Überbauung trotz hohem Grundwasserstand für ein angenehmes Mikroklima und hohe Aufenthaltsqualität. Bäume mit grosser Krone beschatten die Vorzonen und Plätze und stehen auf nicht unterbauten Flächen. Die Nutzflächen sind mehrheitlich unversiegelt.
- Die Autoparkplätze sind in zwei voneinander getrennten Einstellhallen untergebracht: die eine ist von der Hünigenstrasse aus erreichbar, die andere vom geplanten neuen Gartenweg. Die öffentlichen Parkplätze wird es weiterhin geben; sie befinden sich neu in der Einstellhalle auf dem Grundstück der Gemeinde.
Richtprojekt bis Ende 2025
In einem nächsten Schritt wird ein Richtprojekt für das Gesamtgebiet erarbeitet; gebaut wird dereinst voraussichtlich in Etappen. Das Richtprojekt soll gegen Ende 2025 vorliegen. Gestützt darauf erarbeitet die Gemeinde anschliessend die nötigen Änderungen der baurechtlichen Grundordnung. Über die Änderung des Zonenplans entscheidet am Schluss die Stimmbevölkerung. Bei einem positiven Entscheid und vorausgesetzt, dass auch im weiteren Verfahren alle zuständigen Stellen und Behörden zustimmen, werden die planerischen Rahmenbedingungen mit einer oder mehreren Überbauungsordnungen konkretisiert. Die ersten Bauarbeiten werden voraussichtlich 2030 beginnen. (neo1/pd)
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