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| Politik

Luzerner Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung von Romoos

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Romoos beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2022 die Gesamtrevision ihrer Ortsplanung. Diese besteht aus den Teilzonenplänen Siedlung, Landschaft und Gewässerraum sowie dem Bau- und Zonenreglement.

Mit der Revision setzt die Gemeinde das totalrevidierte kantonale Planungs- und Baurecht um: Das betrifft unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) und daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen. Die Stimmberechtigten haben zwei Einzonungen von Flächen in die Arbeitszone (für einen ortsansässigen Betrieb) und in die Zone für öffentliche Zwecke (für die Erweiterung der Schulanlage) beschlossen, die genehmigt werden können.

In der Gemeinde Romoos bestehen zahlreiche Naturobjekte von regionaler Bedeutung und Objekte des Inventars der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Diese Gebiete müssen – in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung – Naturschutzzonen zugewiesen werden. Die dafür erforderlichen Abklärungen sind noch im Gange; sie werden vom Genehmigungsverfahren abgetrennt weitergeführt und vom Regierungsrat in einem separaten Entscheid abgeschlossen.
Im Übrigen konnte der Regierungsrat die Gesamtrevision der Ortsplanung, einschliesslich der Festlegung der Gewässerräume, genehmigen. (pd)

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