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Machen längere Ladenöffnungszeiten Sinn?

Wenn es nach den Vorschlägen des Bundesrates geht, können Konsumentinnen und Konsumenten künftig in elf Kantonen unter der Woche länger einkaufen. In den meisten anderen Kantonen ändert sich mit dem neuen Ladenöffnungszeiten-Gesetz nichts.

Zehn Kantone kennen heute nach einer Übersicht des Bundes keine eigene Regelung in Bezug auf die Schlusszeiten. Das heisst, Geschäfte dürfen dort grundsätzlich ihre Kunden wochentags auch weiterhin zwischen 6 und 23 Uhr bedienen. In Zürich entbindet das kantonale Gesetz die Läden von weitergehenden Beschränkungen.

Für elf weitere Kantone mit eigenen, strengeren Vorschriften bringt das neue Regime eine Ausweitung der Öffnungszeiten um eine bis eineinhalb Stunden wochentags und um eine bis drei Stunden an Samstagen. Es sind dies FR, GE, JU, LU, NE, SG, SO, TI, UR, VS und ZG.

In BE, BS, SH verlängern sich die Einkaufszeiten nur samstags, in TG ist ohnehin erst um 22 Uhr Feierabend. Die zahlreichen geltenden Ausnahmeregelungen für Kioske, Tankstellenshops und Läden in Bahnhöfen und Flughäfen werden durch das neue Gesetz nicht tangiert. (sda)

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