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Neuer Anlauf für klimafreundliches Berner Energiegesetz
Die Berner Regierung nimmt einen neuen Anlauf zu einer klimafreundlichen Revision des kantonalen Energiegesetzes. Anders als bei der vom Stimmvolk 2019 abgelehnten Vorlage soll auf ein Verbot von Ölheizungen verzichtet werden.
Die Klimaziele des Bundes sollen "mit Anreizen statt Verboten" erreicht werden, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Zentraler Punkt bei der Revision sei eine eigenständige Regelung im Gebäudebereich, damit der Kanton Bern die Mindestanforderungen des neuen CO2-Gesetzes des Bundes erfüllt.
Dabei geht es auch um die Einführung der noch nicht umgesetzten Basismodule der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Diese energetischen Bauvorschriften sind auf die Energiestrategie 2050 des Bundes abgestimmt.
Gegenüber der früheren Vorlage wird auf das umstrittene Verbot von Ölheizungen verzichtet. Auch sollen die Bauherrschaften bei Neubauten mehr Freiheiten erhalten, wie sie die Ziele der Energieeffizienz erreichen wollen. Insgesamt sollen die Anforderungen wesentlich vereinfacht werden, schreibt die Regierung.
Weitere Anpassungen im Gesetz betreffen die Minergie-Standards, die auch für Gemeindebauten gelten sollen. Zudem soll beim Bau neuer Parkplätze eine Ladestation für Elektrofahrzeuge eingeplant werden.
Knappes Volks-Nein
Das Berner Stimmvolk hatte 2019 eine erste Vorlage zur Revision des Energiegesetzes nur knapp mit 50,6 Prozent verworfen. Laut einer VOX-Nachanalyse war dies kein Veto gegen eine klimafreundliche Energiepolitik im Kanton Bern: Demnach wünschten 70 Prozent der Stimmberechtigten in der Nachbefragung eine neue Vorlage.
Als Sofortmassnahme zum Klimaschutz hatte die Berner Regierung in der Folge entschieden, die Zuschüsse für den Ersatz alter Ölheizungen zu verdoppeln. Das Kantonsparlament sprach sich zudem dafür aus, dass Hausbesitzer, die weiterhin auf Heizöl setzen, einen "Umweltbeitrag" von 4000 Franken zahlen sollen.
Am Freitag eröffnete die Regierung zur neuen Gesetzesrevision die Vernehmlassung. Diese soll in Form einer konferenziellen Anhörung stattfinden, zu deren Parteien und Organisationen am 23. März ins Berner Rathaus geladen werden. Die Frist für Stellungnahmen läuft bis 31. März.
Aus Sicht der Grünen ist der Gesetzesvorschlag bei der Nutzung der Solarenergie "klar ungenügend", wie sie am Freitag mitteilten. Das Potenzial auf den Berner Hausdächern müsse besser genutzt werden. Die Partei hatte bereits im Februar die Lancierung einer entsprechenden Initiative angekündigt. (sda)
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