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Oberaargau macht sich Sorgen um seine Busverbindung
Wenn das Schweizer Bahnunternehmen SBB ausbaut, dann bringt dies zwar mehr Verbindungen und Anschlüsse auf der Schiene, aber auch mehr Probleme auf der Strasse. Im Oberaargau befürchten Berner Politiker:innen genau dies und gelangen mit einem Vorstoss an den Regierungsrat.
Durch die geplanten Ausbauschritte im Bahnverkehr für die Jahre 2025 und 2035 ist eine deutliche Zunahme des Zugverkehrs zu erwarten. Die Schweizerische Bundesbahnen (SBB) beabsichtigen daher, um die Hauptverkehrslinien zu entlasten, einen Teil des Güterverkehrs auf die Ausbaustrecke Wanzwil-Solothurn zu verlagern. Für die erforderlichen baulichen Massnahmen an den Strecken läuft derzeit ein Planungsverfahren der SBB unter dem Titel "ZEB Solothurn–Wanzwil, Leistungssteigerung ABS-NBS-VL".
Die Verfasser der Motion stellen die prognostizierten zusätzlichen Zugfahrten grundsätzlich nicht in Frage, betonen jedoch die Notwendigkeit, dass diese zusätzlichen Fahrten nicht auf Kosten der bestehenden Busverbindung zwischen Solothurn und Herzogenbuchsee gehen dürfen. Genau dies würde jedoch eintreten, da durch den erhöhten Zugverkehr die Barrierenzeiten zunehmen und somit der Fahrplan für die Busse beeinträchtigt würde. Dies hätte insbesondere Auswirkungen auf mehrere Gemeinden im Kanton Bern, für die diese Busverbindung eine wichtige oder sogar die einzige öffentliche Verkehrsverbindung darstellt.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Region Oberaargau bereits bei der Einstellung der Bahnverbindung zwischen Herzogenbuchsee und Solothurn eine attraktive Buslinie versprochen wurde. Die Aufrechterhaltung einer guten öffentlichen Verkehrsanbindung der Regionen ist auch im Interesse des Kantons, weshalb es richtig ist, dass der Kanton die Regionen unterstützt, wenn durch Planungsvorhaben Beeinträchtigungen drohen.
Deshalb sollte sich der Regierungsrat aktiv am Planungsverfahren beteiligen oder seine Fachämter entsprechend anweisen, um sicherzustellen, dass die bestehende Busverbindung nicht beeinträchtigt wird und keine zusätzlichen Wartezeiten für den Busverkehr entstehen.
Sollte dieses Engagement nicht die gewünschten Ergebnisse erzielen, ist der Regierungsrat verpflichtet, mindestens gleichwertige Ersatzlösungen für die betroffene Region Oberaargau, insbesondere die Region Oberaargau-West, zu prüfen. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Einführung einer zusätzlichen Buslinie zwischen Solothurn und Herzogenbuchsee, die sich vorrangig auf die Stationen im Kanton Bern konzentriert. Diese Forderung wurde von der Region Oberaargau bereits mehrfach erhoben, bisher jedoch ohne Erfolg. Die Machbarkeit, Tragbarkeit und Finanzierbarkeit solcher Alternativlösungen müssten jedoch noch geprüft werden.
Die Ergebnisse dieser Evaluierung sollten dem Grossen Rat in angemessener Form vorgelegt werden.
Antwort des Berner Regierungsrats
Der Regierungsrat ist sich der Problematik bewusst, die sich insbesondere durch längere Schliessungszeiten der Bahnschranken aufgrund des zu erwartenden erhöhten Bahnverkehrs ergeben könnte. Er erklärt sich daher bereit, sich im eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren und gegebenenfalls darüber hinaus dafür einzusetzen, dass die betroffenen Busverbindungen in ihrer aktuellen Qualität erhalten bleiben.
Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens hat der Kanton Bern bereits folgenden Vorbehalt formuliert:
- Die SBB müssen die expliziten Auswirkungen des Vorhabens auf den strassengebundenen öffentlichen Verkehr darlegen.
- Die SBB müssen in Zusammenarbeit mit den Auftraggebern und dem Busunternehmen Massnahmen definieren und ergreifen, um sicherzustellen, dass der Fahrplan des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs weiterhin funktioniert. Die Buslinien 5 und 7 dürfen durch den Ausbau des schienengebundenen Verkehrs keine Nachteile erleiden.
Die Untersuchungen durch die SBB sind derzeit im Gange. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird der Regierungsrat prüfen, ob und welche zusätzlichen Massnahmen gegebenenfalls erforderlich sind, um eine gute und mindestens gleichwertige Erschliessung der Region sicherzustellen.
Der Regierungsrat strebt an, die aktuelle Erschliessung des betroffenen Gebiets Oberaargau gleichwertig aufrechtzuerhalten. Zu diesem Zweck setzt er unter anderem die Anträge der regionalen Verkehrskonferenzen im kantonalen Angebotskonzept innerhalb seiner Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr sowie der finanziellen Rahmenbedingungen um. Der Grosse Rat wird über die Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen des Angebotsbeschlusses ÖV 2027–2030 informiert und kann gegebenenfalls über die vorgesehenen Massnahmen zur Erschliessung entscheiden. (neo1 / politischer Vorstoss)
Die ganze Motion mit Antwort des Regierungsrates
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