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| Politik

Roggwil passt ZPP Brunnmatt an

Gegen den Entscheid des Regierungsstatthalteramts sind insgesamt 3 Einzel- und 1 Sammelbeschwerde eingereicht worden. Der Gemeinderat wurde vom Verwaltungsgericht befugt (nicht verpflichtet), zu den Eingaben Stellungnahmen einzureichen. Mit dem Hinweis darauf, dass das Recht durch das Verwaltungsgericht von Amtes wegen angewendet wird, primär der Regierungsstatthalter seinen Entscheid begründen muss und die Beschwerdegegnerschaft die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Vorbringen der Beschwerdeführenden ebenfalls wahrnehmen kann, verzichtet der Gemeinderat auf eine eigene Stellungnahme.

Er konzentriert sich vielmehr darauf, die im angelaufenen Beschwer-deverfahren neu ergebenen Sachverhalte näher zu prüfen, mit dem prioritären Ziel, im Interesse der Stimmberechtigten zu handeln.
So wird in einem Rechtsbegehren einer Einzelbeschwerde beantragt, die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 31.08.2020 zu allen Traktanden aufzuheben. Dies bedeutet, dass alle gefassten Beschlüsse noch nicht gültig sind und ebenfalls von einem rechtsgültigen Entscheid des Verwaltungsgerichts abhängen. Zudem wird mit einem Eventualantrag die Anpassung der aufgelegten Zonenplan- und Baureglementsänderung «Brunnmatt» an die neuen Zusicherungen von Lidl Schweiz verlangt.

Weiteres Vorgehen
Gegenüber den Weisungen im Dispositiv des Entscheids des Regierungsstatthalteramts liegen also zwei neue Sachverhalte vor, welchen den Gemeinderat zu einer sorgfältigen Prüfung von verschiedenen Optionen geführt haben. Weiter hat Lidl Schweiz innerhalb der Beschwerdefrist neue Zusicherungen in Bezug auf die Umsetzung des Projekts abgegeben. neo1 hat berichtet. Diese Umstände haben den Gemeinderat dazu bewogen, die Zonenplan- und Baureglementsänderung «Brunnmatt» mit zwei wesentlichen Än-derungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage noch einmal öffentlich aufzulegen und beschliessen zu lassen. Die Änderungen betreffen die Nutzung des Bahnanschlusses und die Reduktion des Lastwagenverkehrs – beides wichtige Anliegen der Projektgegnerschaft. Der Gemeinderat wird die Umsetzung der übrigen Zusicherungen von Lidl, die die Verkehrssicherheit betreffen und nicht ins Verfahren aufgenommen werden können, in einer vertraglichen Lösung mit Lidl sicherstellen. Im Anschluss an die öffentliche Auflage wird der Gemeinderat die nun angepasste Vorlage erneut zur Abstimmung bringen. Es wird eine Urnenabstimmung am 13. Juni 2021 anvisiert. Über den weiteren Verlauf des hängigen Beschwerdeverfahrens wird das kantonale Verwaltungsgericht zu entscheiden haben. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dieser Lösung der Gegnerschaft des Projekts weit entgegengekommen zu sein und die Zusicherungen von Lidl soweit möglich rechtsverbindlich festgelegt zu haben.

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