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Rüdtligen-Alchenflüh: Weder Kalb noch Bauer tragen die Schuld an Zug-Unfall

Mitte Januar stiessen ein Zug und ein Kalb in Rüdtligen-Alchenflüh zusammen. Der Zug trug schwere Schäden davon und entgleiste, neo1 hat bereits berichtet. Nun liegen die Akten vor und sagen: Weder der Metzger noch der Bauer müssen für die Schäden aufkommen.

Wie es damals hiess, flüchtete eine "Kuh" vor dem Metzger und geriet unter einen Zug, worauf dieser entgleiste. Wie nun aus der Verfügung der Staatsanwaltschaft hervorgeht, handelte es sich um ein "neun Monate altes Kalb". Es habe einen Mann "angegriffen", so dass dieser eine Lücke nicht weiter versperren konnte. Juristisch wird niemand belangt, die Flucht sei unvorhersehbar gewesen. Niemand habe fahrlässig gehandelt, entschied nun die Staatsanwaltschaft.

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