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Rüegsau: Ortsplanungsrevision genehmigt
Die Gemeindeversammlung von Rüegsau hat die revidierte Ortsplanung genehmigt. Einen Rückweisungsantrag haben die Versammlungsteilnehmer deutlich abgelehnt.
An der Versammlung vom 21. September 2022 waren 33 Stimmberechtigte anwesend. Die Revision der Ortsplanung habe rund 3 Jahre in Anspruch genommen und wurde durch eine durch den Gemeinderat eingesetzte Spezialkommission unter Beizug einer Begleitgruppe erarbeitet, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde. Wesentliche Elemente der durch die Stimmberechtigten genehmigten Ortsplanungsrevision bildet die Erweiterung der Gewerbezone Unterwintersei um rund 10'000 m2, die Bildung einer neuen Zone mit Planungspflicht über das Areal der Blaser Swisslube AG, die Ausscheidung von Gewässerräumen sowie erweiterte Bestimmungen im Baureglement zu den möglichen Dachformen, so Gemeindepräsident Andreas Hängärtner im Interview mit neo1.
Nicht ganz ohne Diskussion
Mehrere anwesende Stimmberechtigte äusserten sich an der Gemeindeversammlung kritisch zur geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes in der Unterwintersei. Dabei wurde Mehrverkehr auf der Winterseistrasse 2 und eine erhöhte Gefährdung der Fussgängerinnen und Fussgänger befürchtet. Ein Antrag auf Rückweisung der Ortsplanung mit dem Auftrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Zufahrtsstrasse wurde durch die Versammlung deutlich abgelehnt. Unter anderem auch, weil die Gemeinde die Verkehrssicherheit dort bereits im Blick hat, so Andreas Hängärtner: "In den letzten Jahren dort einige Massnahmen getroffen. Die Begrenzung der Geschwindigkeit und der Ausbau des Fussgängerweges zum Beispiel. Auch für 2023 sind weitere Massnahmen geplant."
Im Rahmen der öffentlichen Auflage der revidierten Ortsplanung sind 5 Einsprachen eingegangen. Über die unerledigten Einsprachen befindet das Amt für Gemeinden und Raumordnung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Die revidierte Ortsplanung muss durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern abschliessend genehmigt werden. Der Gemeinderat rechnet damit, dass die neue baurechtliche Grundordnung im 2. Quartal 2023 in Kraft tritt.
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