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Stiftung Intact darf weiterhin Asylsuchende betreuen
Die Beschäftigung von Asylsuchenden bei der Stiftung intact musste nicht wie ursprünglich angenommen bis Ende 2018 eingestellt werden. Der Migrationsdienst des Kantons Bern hat der Durchführung der gemeinnützigen Beschäftigungsprogramme (GeBePro) unter den gleichen Bedingungen wie im Jahr 2018 zugestimmt. Mehr Mittel stehen allerdings von Seiten des Kantons nicht zur Verfügung, die Finanzierung durch Dritte (Gemeinden oder Betriebe) bleibt aber ausdrücklich erlaubt. Gestützt auf diese Rechtsgrundlage hat die Flüchtlingshilfe der Heilsarme erneut eine Bewilligung für die Stiftung intact eingeholt und vom kantonalen Migrationsdienst erhalten, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde Langnau. Diese unterstützt die Stiftung für das Jahr 2019 mit einem Betrag von 16'000 Franken.
Intact-Geschäftsleiter Theophil Bucher zeigt sich gegenüber neo1 erfreut über den Entscheid des Kantons Bern. USW.
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