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Sollen die Berner Schuldenbremsen angepasst werden?
Am 18. Juni 2023 stimmen die Stimmberechtigten des Kantons Bern über eine Änderung der Kantonsverfassung ab. Die Änderung betrifft die Schuldenbremsen und zielt darauf ab, den Spielraum für Investitionen zu erweitern.
Der Kanton Bern hat in den 2000er Jahren erfolgreich Schuldenbremsen für die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung eingeführt, was zu einer spürbaren Reduzierung der Schulden geführt hat, heisst es in der Abstimmungsbotschaft des Kantons.
Allerdings sind die aktuellen Schuldenbremsen nicht mehr ausreichend, um den Bedürfnissen des Kantons gerecht zu werden. Aufgrund bevorstehender großer Investitionen, insbesondere im Hochbau, hat der Grosse Rat beschlossen, die Schuldenbremsen moderat anzupassen.
Die bedeutendste Änderung betrifft die Einführung einer Mehrjahresbetrachtung bei der Investitionsrechnung, sodass der Kanton künftig Überschüsse aus den Vorjahren für geplante Investitionen verwenden kann. Dies ist derzeit nicht möglich.
In der Wintersession 2022 stimmte der Grosse Rat einer entsprechenden Verfassungsänderung zu. Eine Minderheit im Rat sieht jedoch keinen Änderungsbedarf und lehnt die Anpassungen bei den Schuldenbremsen ab. (neo1 / pd)
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