Werbung
SSI zieht Fall Flückiger nicht vor den CAS
Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports hat Mitte Juli ihre Entscheidbegründung im Fall Mathias Flückiger kommuniziert. Swiss Sport Integrity verzichtet auf das Weiterziehen des Urteils an den Internationalen Sportgerichtshof.
Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) hatte Flückiger am 24. Mai 2024 von allen Dopingvorwürfen freigesprochen. Den Entscheid begründete das Gremium damit, dass die beim Berner Mountainbiker am 5. Juni 2022 vorgenommene Probe und das Ergebnis der Analyse nicht verwertbar sind. Am 15. Juli 2024 hat die DK die schriftliche Begründung für ihren Entscheid verschickt.
Als Hauptargument erwähnt die DK, dass die Dokumentation der Chain of Custody der Probe unvollständig sei, was als grobe Verfahrensunregelmässigkeit zu werten sei und damit zur Nicht-Verwertbarkeit der Probe führe.
Swiss Sport Integrity (SSI) hat die Begründung eingehend analysiert. SSI ist nach wie vor der dezidierten Ansicht, dass die Probe gemäss den Regeln des Welt-Anti-Doping-Programms und der Rechtsprechung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) verwertbar ist. In einer Güterabwägung und in Anbetracht der Tatsache, dass die Fragestellung der Verwertbarkeit der Urinprobe lediglich eine limitierte Teilfrage des gesamten Verfahrens darstellt, verzichtet SSI jedoch darauf, den Entscheid der DK an den CAS weiterzuziehen.
In den Entscheid sind unter anderem die schon sehr lange Verfahrensdauer, eine Abwägung der Prozessrisiken und die zu erwartenden hohen Kosten eines solch komplexen und langwierigen CAS-Verfahrens eingeflossen. SSI ist der Ansicht, dass die Integrität des Sports durch diesen Beschluss nicht beeinträchtigt ist.
Der Entscheid der Disziplinarkammer ist noch nicht rechtskräftig. Er kann von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und von World Cycling (UCI) aufgrund anderer Rechtsmittelfristen noch angefochten werden.
Flückiger war Anfang Juni vorletzten Jahres anlässlich der Schweizer Meisterschaften im Cross-Country positiv auf das äusserst selten nachgewiesene Anabolikum Zeranol getestet worden. Daraufhin belegte Swiss Sport Integrity, die frühere Anti-Doping-Agentur der Schweiz, den Olympia-Zweiten 2021 unmittelbar vor der EM in München am 18. August mit einer provisorischen Sperre. Vier Monate nach Bekanntgabe des positiven Dopingtests hob die Disziplinarkammer von Swiss Olympic die Suspendierung auf. (sda)
Werbung