Most Trusted Websites for Replica Watches 2023

Werbung

| Politik

Statthalterin hebt Entscheid zu Walkringer Abfallverordnung auf

Die Berner Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen hat das Ja des Walkringer Volks von Mitte Dezember des vergangenen Jahres zur geänderten Abfallverordnung aufgehoben. Sie kam zum Schluss, dass der Gemeinderat vor der Abstimmung unzulässigerweise diese Verordnung teilweise neu beschloss und neu auflegte.

Diese Handlung stelle "einen Mangel in der Willensbildung der Stimmberechtigten" dar, schreibt Kirchen in einer Mitteilung vom Dienstag. Der Mangel sei so erheblich, dass er zur Aufhebung des Urnen-Jas vom 12. Dezember führe.

Ohnehin hätte der Walkringer Gemeinderat die Abfallverordnung gar nicht erlassen dürfen: Erst das neue Abfallreglement gab ihm die Kompetenz dafür.

Mit dem Entscheid hiess Kirchen eine Beschwerde gegen diese Abstimmung und eine zweite Abstimmung in Walkringen teilweise gut. In der zweiten Abstimmung ging es um besagtes kommunales Abfallreglement. Dieses bleibt gültig: Kirchen kam zum Schluss, die Abfallverordnung habe die Meinungsbildung zum Abfallreglement nicht massgeblich beeinflusst.

Walkringens Volk hiess am 12. Dezember beide Vorlagen gut, also sowohl das Abfallreglement als auch die Abfallverordnung.

Kaum Auswirkungen auf die Gemeinde

Da das Abfallreglement gültig bleibt, halten sich die Konsequenzen für die Gemeinde Walkringen in Grenzen. Gemeindepräsident Hans Peter Aeschlimann sagt im Interview mit neo1: "Das neue Abfallreglement gibt dem Gemeinderat die Kompetenz, über die Verordnung und somit über die Gebühren zu bestimmen." Die Abfallverordnung trete deshalb einfach etwas später als geplant in Kraft.

Werbung

neo1 - Mein Radio
00:00
-00:00