Most Trusted Websites for Replica Watches 2023

Werbung

| Wirtschaft | Gesellschaft | Gesundheit

Swisstransplant stellt Organspende-Register ein

Die Stiftung Swisstransplant stellt ihr Organspende-Register ein. Abfragen durch Spitäler sind nicht mehr möglich, wie sie am Donnerstag mitteilte. Im Register eingetragene Spenderinnen und Spender informiert Swisstransplant so schnell wie möglich über Möglichkeiten, ihren Spendewillen zu dokumentieren.

Die Stiftung empfiehlt sowohl bei der noch gültigen Lösung mit der Zustimmung zu einer Organspende als auch bei der kommenden Widerspruchslösung, den Spendewillen schriftlich niederzulegen und den Angehörigen mitzuteilen.

Aktuell stehen dazu etwa die Organspende-Karte, die Patientenverfügung oder das elektronische Patientendossier zur Verfügung. Das entlastet die Angehörigen im Todesfall, teilte Swisstransplant mit.

Register mit Sicherheitsmängeln

Das 2018 installierte Nationale Organspende-Register war seit Januar nach einer vorübergehenden Wiederaufschaltung offline. Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) war aufgrund einer Anzeige der Sendung "Kassensturz" von Schweizer Fernsehen SRF eingeschritten. Es hatte sich gezeigt, dass Dritte eine Person gegen deren Willen als Organspender eintragen konnten.

Swisstransplant stellte die Registrierung ein, um später eine sicherheitstechnisch verbesserte Lösung einzuführen. Nach der Behebung der Sicherheitsmängel sah Swisstransplant ursprünglich vor, das Organspende-Register weiter zu betreiben. Geplant war der Weiterbetrieb bis zum eidgenössischen Register gemäss dem neuen Transplantationsgesetz.

Der Edöb attestierte der Stiftung am Donnerstag, sie hätte die relevanten Mängel behoben. Swisstransplant habe seine Empfehlungen mehrheitlich angenommen. Mit der Einstellung des Nationalen Organspende-Registers hat sich das allerdings erledigt.

Neues Register bis 2024

Mit dem am 15. Mai von 60,2 Prozent der Stimmberechtigten gutgeheissenen Transplantationsgesetz wird die erweiterte Widerspruchslösung eingeführt. Das führt zur Schaffung eines eidgenössischen Registers bis voraussichtlich 2024.

Mit der Widerspruchslösung wird grundsätzlich jede und jeder Organspenderin oder Organspender. Wer seine Organe nicht spenden will, muss dies zu Lebzeiten aktiv kundtun. Eingetragen wird der Widerspruch in ein Register.

"Erweitert" heisst die Widerspruchslösung, weil enge Angehörige zum mutmasslichen Willen des oder der Verstorbenen befragt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn die verstorbene Person ihren Willen nicht hinterlegt hat. (sda)

Werbung

neo1 - Mein Radio
00:00
-00:00