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Trub revidiert die Ortsplanung ohne Gewässer
Die hohe Anzahl der Eingaben im Mitwirkungsverfahren und das damit verbundene Risiko, dass die Landwirte die Vorlage an der Dezember Gemeindeversammlung versenken, veranlasste den Gemeinderat, die Ausscheidung der Gewasserraume in der kommunalen Nutzungsplanung vorlaufig zu sistieren.
Im Auflageverfahren musste mit vielen Einsprachen gerechnet werden. Angesichts dieser schwierigen Ausgangslage will der Gemeinderat das Traktandum nicht einfach durchdrücken, sondern die vielen berechtigten Einwände der Bauern ernst nehmen. Die Anwendung der Biodiversitätskurve fuhrt zu sehr breiten Gewässerkorridoren mit entsprechenden Einschränkungen fur die Bewirtschafter. An der nächsten Gemeindeversammlung wird also nur über das Baureglement nach den neuen Begriffen und Messweisen im Bauwesen (BMBV) zu befinden sein.
Bei der Ausscheidung der Gewässerräume soll zuerst definitiv mit der kantonalen Genehmigungsbehörde geklärt werden, ob im BLN-Gebiet tatsächlich die Biodiversitätskurve zwingend angewendet werden muss. Dies wird von Gemeinderatsseite - mit Unterstützung des Berner Bauernverbandes - vorerst einmal in Frage gestellt. Die zuständigen Behörden werden ersucht, den vorhandenen Spielraum voll auszuschöpfen. Bis der Gewässerraum eigentümerverbindlich in der kommunalen Nutzungsplanung umgesetzt ist, gilt das Übergangsrecht der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung. In diesem einseitigen Uferstreifenbereich sind die Baubeschränkungen, nicht aber die Bewirtschaftungsbeschränkungen einzuhalten. (pd)
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