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Vaterschaftsurlaub: Unterschriften für Initiative eingereicht
Gestern wurden 107‘106 beglaubigte Unterschriften für den Vaterschaftsurlaub bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht. Mehr als 130‘000 Unterschriften konnten insgesamt innert einem Jahr gesammelt werden, die Sammelfrist wurde um ein halbes Jahr abgekürzt. Nicht zuletzt dank der Unterschriftensammlung auf digitalem Weg.
Die Gegner des Vaterschaftsurlaubs monieren, dass vor allem für Kleinbetriebe organisatorische Probleme auftreten können, wenn neue Väter plötzlich wochenlang ausfallen. Zudem sei die Finanzierung nicht geklärt. Die Initianten schlagen jedoch eine Finanzierungsmöglichkeit vor: Der Urlaub soll über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden.
Nach der gestrigen Einreichung hat der Bundesrat ein Jahr Zeit, seine Botschaft mit der Abstimmungsempfehlung dem Parlament zu unterbreiten (4. Juli 2018). National- und Ständerat haben dann 1,5 Jahre Zeit für die Behandlung der Initiative inklusive Schlussabstimmungen (4. Januar 2019). Unterbreiten Bundesrat oder Parlament einen Gegenvorschlag, so kann das den Prozess maximal ein Jahr verlängern (4. Januar 2020). Etwa 10 Monate nach den Schlussabstimmungen im Parlament kommt die Initiative vors Volk. Bei einem Ja des Volkes und der Kantone müsste das Parlament innerhalb von drei Jahren die erforderlichen Gesetze schaffen und den Vaterschaftsurlaub einführen. Andernfalls muss drei Jahre nach Annahme der Bundesrat dies mittels Verordnung tun. Der Vaterschaftsurlaub müsste also bei Annahme spätestens per 1. Januar 2025 eingeführt werden.
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