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| Gesellschaft

Verdingkinder sollen finanziell entschädigt werden

Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen mit insgesamt 300 Millionen Franken entschädigt werden.

Dies hat der Nationalrat mit grossem Mehr beschlossen. Der Bund schätzt die Zahl der noch lebenden Betroffenen auf 12'000 bis 15'000. Jedes Opfer erhält somit maximal 25'000 Franken.

Das Gesetz ist ein indirekter Gegenvorschlag zur sogenannten Wiedergutmachungsinitiative. Diese verfolgt dass gleiche Ziel, fordert jedoch einen Fonds von 500 Millionen Franken und eine wissenschaftliche Aufarbeitung des geschehenen Unrechts. Die Initianten haben die Bereitschaft signalisiert, ihr Volksbegehren zurückzuziehen. 

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