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Weiterhin Corona-Unterstützung für Berner Kulturschaffende

Berner Kulturschaffende dürften die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise auch im laufenden Jahr noch spüren. Die grossrätliche Bildungskommission möchte deshalb die bisherige Unterstützung weiterführen.

Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich in der Frühlingssession mit dieser Frage befassen. Damit die im Covid-19-Gesetz vorgesehenen Massnahmen im Kulturbereich auf kantonaler Ebene weiterhin umgesetzt werden können, muss die kantonale Gesetzgebung entsprechend angepasst werden. "Für die Bildungskommission ist klar, dass die Hilfe weitergehen muss", sagt die Präsidentin und gebürtige Oberaargauerin, Christine Blum im Interview mit neo1.

Die Mehrheit der vorberatenden Bildungskommission beantragt dem Parlament eine Befristung des Gesetzes auf zwei Jahre. Eine Verlängerung durch den Grossen Rat soll danach möglich sein, heisst es in einer Mitteilung der Bildungskommission.

Mit einer Befristung könnten Anpassungen vorgenommen werden, sobald sich die Rahmenbedingungen änderten, sagt Christine Blum weiter.

Eine Minderheit hält die Befristung hingegen für überflüssig, da das kantonale Gesetz an die Gültigkeit des Bundesgesetzes gekoppelt werde.

Weiter fordert eine Kommissionsminderheit eine betragsmässige Begrenzung der Beiträge auf vorerst 10 Millionen Franken. Weitere Gelder für Beiträge sollen danach durch den Grossen Rate genehmigt werden müssen. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass eine Begrenzung des Kantonsbeitrags zu Vollzugsproblemen führen würde. ( neo1 / sda)

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