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Wenn die Ortsplanung stockt ist der Ärger gross
Der Kanton Bern verlangt von den Gemeinden im Kanton Bern, ihre Ortsplanungen regelmässig zu revidieren. Dies geschah auch in der neo1-Region in den letzten Monaten. Die Prüfung dieser revidierten Ortsplanungen ergab beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eine Überlastung. Eine quasi vorprogrammierte, zusätzliche Last für ein ohnehin schon gut ausgelastetes System. Dies führt aktuell bei mehreren Gemeinden und Bauprojekten zu grossen Verzögerungen. Auch in Hasle bei Burgdorf.
Im November 2019 hat die Bevölkerung von Hasle bei Burgdorf überdeutlich Ja gesagt zum Verkauf des Schulhauses Biembach. 93% waren damals dafür. Ein Käufer war damals noch nicht vorhanden. Dies weil die Gemeinde erstens erst nach der Abstimmung und zweitens erst nach der nötigen Umzonung in die Dorfzone aktiv einen Käufer suchen wollte. Nun war die Abstimmung erfolgreich, das Schulhaus ist aber noch nicht umgezont. Trotzdem zeigen Recherchen von neo1: Das Schulhaus ist faktisch verkauft. Mit einem grossen aber, sagt der zuständige Gemeinderat Simon Röthlisberger: "Die Käufer sind nun in einer schlechten Lage. Sie haben das Schulhaus gekauft, alles ist notariell beglaubigt, aber sie können nichts bauen. Nun müssen wir warten bis die Ortsplaungsrevision durch ist und die Zonenplanänderung gemacht ist. Sie sind nun im luftleeren Raum und dies ist sehr unglücklich."
Seit einem Jahr lebt die Familie jetzt aber trotzdem schon im Schulhaus und wohnt dort heisst es auf Anfrage von neo1. Die Gemeinde ist ihnen wegen der unglücklichen Situation entgegen gekommen. "Die Gemeinde tritt jetzt als Vermieter auf, weil wir das Haus noch nicht wirklich verkaufen können und wir sind sehr froh, akzeptiert die Familie diese Situation."
Das Schulhaus Biembach ist im ganzen Kanton Bern nur eines von vielen blockierten Projekten. Dies weil das zuständige Amt für Raumordnung die anstehenden Aufgaben nicht einmal annährend in nützlicher Frist bewältigen kann.
"Beim Tagesgeschäft ist es weniger ein Problem", so Röthlisberger. "Da sind die Fristen nur etwas länger als normal. Da spielt aber auch eine gewisse Überregulierung eine Rolle. Aber sonst funktioniert die Zusammenarbeit mit dem AGR normal." Wie angetönt laufe es vor allem bei der Bearbeitung der Ortsplanungsrevisionen überhaubt nicht. "Da habe ich wirklich wenig Verständnis, insbesondere diese Mehrbelastung ja voraussehbar und planbar war."
Für die Gemeinden ist diese Blockade aber sehr entscheidend, gerade weil sie einen regelrechten Dominoeffekt auslöst. "Es gibt Bürgerinnen und Bürger, die einzonen oder auszonen wollen, dazu wird das Baureglement angepasst. Da spielen tausende Interessen mit." Dazu komme der rechtliche Aspekt. Da bewege man sich in einem regelrechten Dschungel. Wer keinen Bezug zum Bauwesen habe, der sei verloren. Diese Komplexität macht den Bewilligungsprozess beim AGR bestimmt nicht schneller. Dies hat manchmal zur Folge, dass die Gemeinde von sich aus handelt. In einer rechtlichen Grauzone. Das ist heikel, vor allem für die Zukunft.
"Bei aktuellen Bauprojekten müssen wir uns klar an die Regeln halten und an den Dienstweg. Da machen wir keine krummen Sachen. Ein Problem sind vor allem frühere Bauten, die verkauft werden und man da dann merkt, was alles unbewilligt gemacht wurde. Da wird auch ein Verkauf dann schwierig. Wer will schon ein Haus kaufen, bei dem mehr als die Hälfte davon illegal gebaut ist", so die rhetorische Frage von Simon Röthlisberger.
Es sei immer einfacher, die Fehler bei den anderen zu suchen, als es dann besser zu machen. Der Kanton müsse diese Baustelle selber in den Griff kriegen. "Wir können höchstens vor der eigenen Türe wischen, unsere eigenen Prozesse überdenken und da allenfalls schneller werden. Im Zusammenhang mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung fühlen wir uns aber gebunden. Wenn Berichte fehlen, dann können wir nichts machen. Dann müssen wir warten."
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