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Windräder in Wynigen-Bergen weiter auf Eis gelegt

Im kantonalen Richtplan ist in den Wynigen-Bergen ein Gebiet für die Erstellung von Windenergie-Anlagen festgelegt. Im Zonenplan Landschaft der Gemeinde Wynigen ist der entsprechende Hinweis gestützt auf einen Beschluss der Gemeindeversammlung nicht mehr dargestellt. Allfällige weitere Abklärungen zur Machbarkeit von Windenergie-Anlagen in den Wynigen-Bergen werden frühestens im zweiten Halbjahr 2022 mittels Durchführung einer Bevölkerungsumfrage wieder aufgenommen.

Im Richtplan des Kantons Bern wird im Massnahmenblatt zur Zielsetzung "Anlagen zur Windenergieproduktion fördern" das Gebiet der Wynigen-Berge, Bereich Ferrenberg - Friesenberg - Häckligen - Hohtannen, als möglicher Standort für Windenergie-Anlagen bezeichnet. Diese Eintragung basiert auf dem Teilrichtplan Windkraftanlagen der Region Emmental vom 28.01.2011. Bis im Frühjahr 2019 wurden verschiedene Vorabklärungen bezüglich Realisierbarkeit von Windenergieanlagen im Richtplangebiet durchgeführt. Die Abklärungen haben gezeigt, dass das Windaufkommen grundsätzlich ausreichen würde für den Betrieb mehrerer Anlagen. In einem nächsten Schritt war eine Machbarkeitsstudie zu den Themen Geologie und Hydrogeologie, Strassenerschliessung, Netzanschluss, Anlagen in der Bundeszuständigkeit, Sichtbarkeit, Landschaft, Visualisierungen, Schall- und Schattenwurf, Vogel- und Fledermaus­aktivität sowie Wirtschaftlichkeit geplant.

Am 4. April 2019 haben die Stimmberechtigten von Wynigen an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung zur Ortsplanungsrevision mit einer Mehrheit von 60 zu 44 Stimmen einem Antrag aus der Versammlung zugestimmt, wonach der Hinweis auf das Windenergiegebiet Wynigen-Berge gemäss kantonalem Richtplan aus dem Zonenplan Landschaft gestrichen werden soll.

Der Gemeinderat hat am 1. Juli 2019 beschlossen, dass die weiteren Abklärungen zur Realisierbarkeit von Windenergie-Anlagen in den Wynigen-Bergen bis nach dem Vorliegen des Genehmigungsbeschlusses zur Ortsplanungsrevision sistiert werden sollen. Danach war gemäss dem Beschluss vorgesehen, dass eine Umfrage bei der gesamten Bevölkerung zur Windenergie Wynigen durchgeführt wird, um zu ermitteln, wie die Stimmung gegenüber dem Vorhaben ist.

Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Ortsplanungsrevision am 9. März 2021 genehmigt. Mit der rechtskräftigen Genehmigung der revidierten Zonenpläne wurde der Hinweis auf das im kantonalen Richtplan festgelegte Windenergiegebiet Wynigen-Berge entsprechend dem Beschluss der Stimmberechtigten vom 4. April 2019 aus dem Zonenplan Landschaft gestrichen. Die Festlegung im kantonalen Richtplan ist hingegen in Kraft geblieben.

Der Gemeinderat Wynigen hat das weitere Vorgehen am 7. Juni und am 30. August 2021 beraten. Im Hinblick auf allfällige weitere Abklärungen zur Windenergie in den Wynigen-Bergen wäre es für den Gemeinderat wichtig, möglichst die Haltung der gesamten Bevölkerung von Wynigen zur Erstellung von Windenergie-Anlagen zu kennen. Zu diesem Zweck ist weiterhin geplant, eine Bevölkerungsumfrage durchzuführen. Aufgrund hängiger Bundesgerichtsentscheide zu verschiedenen Windenergieprojekten im Jura-Bogen bestehen derzeit aber rechtliche Unsicherheiten zur Realisierbarkeit neuer Windenergieanlagen. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, die Leitentscheide des Bundesgerichts abzuwarten und frühestens im zweiten Halbjahr 2022 eine Bevölkerungsumfrage durchzuführen.

Der Gemeinderat befürwortet nach wie vor die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen und erkennt die Notwendigkeit, dass alle im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag für eine nachhaltige und saubere zukünftige Energieversorgung leisten. Ob weitere Abklärungen bezüglich Windenergie-Anlagen in den Wynigen-Bergen sinnvoll sind, um der lokalen Windkraft als Teil der nachhaltigen Stromversorgung eine Chance zu geben, hängt insbesondere von der Haltung der betroffenen Grundeigentümer und der lokalen Bevölkerung sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit die Situation neu beurteilen und vor der allfälligen Einleitung weiterer Abklärungen die Grundeigentümer im Bereich möglicher Anlage-Standorte sowie anschliessend die gesamte Bevölkerung einbeziehen. (pd)

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