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Worb: Motion will Zukunft des Wislepark politisch verankern
Die Motion von den Parteien SVP und FDP verlangt, dass dem Worber Parlament ein Geschäftsplan der Sportzentrum Worb AG für die Jahre 2020 bis 2025 zur Genehmigung unterbreitet wird. Jedoch ist dies gemäss der Gemeindeverfassung gar nicht möglich.
Die Zuständigkeiten des Grossen Gemeinderates sind in den Art. 46 bis Art. 49 der Gemeindeverfassung geregelt. In keinem dieser Artikel steht, dass der Grosse Gemeinderat für die Genehmigung des Geschäftsplans einer von der Gemeinde beherrschten Unternehmung zuständig ist. Somit kann das Anliegen nicht in Form einer Motion, sondern nur in Form eines Postulats erheblich erklärt werden, erklärt Gemeindepräsident Niklaus Gfeller gegenüber neo1.
Für den Gemeinderat ist aber klar, dass er in der Folge festlegen wird, wie er den Grossen Gemeinderat und die Parteien informieren und in den weiteren Prozess betreffend Wislepark involvieren will. Das wird nicht mittels eines Geschäftsplans sein, den der Grosse Gemeinderat genehmigen soll. Dazu fehlt die rechtliche Grundlage. Denkbar sind Informationsveranstaltungen oder die Bildung von nicht ständigen Kommissionen. Im Moment ist das noch völlig offen. Ein geeigneter Einbezug des Grossen Gemeinderates und der Parteien wird aber in jedem Fall erfolgen, so Niklaus Gfeller weiter.
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