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| Politik | Verkehr

Zufahrt zum Bahnhof Worb SBB nur noch über Kantonsstrasse erlaubt

Die Zufahrt zum Bahnhof Worb SBB erfolgt zukünftig ausschliesslich über die Rubigenstrasse. Der Regierungsstatthalter hat die Beschwerden gegen das von der Gemeinde Worb angeordnete Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder auf der Stationsstrasse abgewiesen.

Die Gemeinde beabsichtigt mit ihrer Verkehrsmassnahme die Entlastung der Stationsstrasse vom Pend-ler- und Durchgangsverkehr. Der bauliche Zustand und die Fahrbahnbreite der Stationsstrasse sind für das derzeitige Verkehrsaufkommen ungeeignet. Das angeordnete Teilfahrverbot betrifft Motorwagen und Motorräder. Die Benutzung der Strasse mit Fahrrädern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie für den Linienverkehr und für Zubringer bleibt zulässig. Gegen die Massnahme erhoben zahlreiche Personen Beschwerde beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland. Unter anderem wehrten sich 300 Personen aus der Ortschaft Trimstein in der Nachbargemeinde Münsingen gegen das Teilfahrverbot. Aus Trimstein führt der kürzeste Zufahrtsweg zum Bahnhof Worb SBB über die Stationsstrasse.

Der Regierungsstatthalter führte einen Augenschein vor Ort durch und beurteilt die angefochtene Ver-kehrsmassnahme als recht- und verhältnismässig. Das Teilfahrverbot liegt im öffentlichen Interesse, zumal dadurch der motorisierte Verkehr auf den besser ausgebauten Hauptverkehrsrouten kanalisiert und die Sicherheit für den verbleibenden Verkehr auf der Stationsstrasse erhöht wird. Mildere Massnahmen, die den gleichen Effekt bewirken würden, sind nicht erkennbar. Die von der Gemeinde vorgenommene Interessenabwägung ist nachvollziehbar. Namentlich ist es angesichts des angestrebten Zwecks zumutbar, dass gewisse Personen bei der Zufahrt zum Bahnhof Worb SBB mit Motorwagen oder Motorrädern zukünftig eine längere Strecke auf sich nehmen müssen. Der Regierungsstatthalter greift unter diesen Umständen nicht in den Gestaltungsspielraum der Gemeinde ein und schützt die beschlossene Verkehrsmassnahme. (pd)

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