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208 Millionen Franken für Härtefälle im Kanton Bern
Der Kanton Bern wird ab Januar Eingaben der Unternehmen für Härtefallmassnahmen bearbeiten. Insgesamt stehen dafür insgesamt 208 Millionen Franken zur Verfügung – davon gehen 70 Millionen Franken zu Lasten des Kantons Bern.
Der Regierungsrat hat den entsprechenden Rahmenkredit bewilligt, wie er am Freitag mitteilte. Vorgesehen sind zwei unterschiedliche Teilprogramme: à-fonds-perdu-Beiträge als Sofortunterstützung sowie Bürgschaften. Die Regierung rechnet mit mehreren Tausend Gesuchen, die in kurzer Zeit bearbeitet werden müssen.
Die Verordnung sieht vor, dass die Unternehmen bei ihren Unterstützungsgesuchen zwischen zwei unterschiedlichen Teilprogrammen wählen. In einem ersten erhalten sie à-fonds-perdu-Beiträge gestützt auf ein Gesuch.
In einem zweiten Teilprogramm können die Unternehmen von kantonalen Bürgschaften, das heisst letztlich von kantonalen Covid-19-Krediten, profitieren, wofür ebenfalls ein Gesuch einzureichen ist. Die Unternehmen müssen sich für eines der Programme entscheiden. Eine Teilnahme an beiden ist ausgeschlossen.
Die à-fonds-Beiträge richten sich insbesondere an Unternehmen, die eine finanziell bescheidenere, aber möglichst rasche Unterstützung brauchen. Sie sind entsprechend auf maximal 200'000 Franken pro Unternehmen und maximal zehn Prozent des Umsatzes beschränkt.
Die Bürgschaftsverfahren richten sich eher an grössere Unternehmen mit mindestens 2 Millionen Franken Umsatz.(sda)
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