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3G für Mitarbeitende von Gesundheitsinstitutionen im Kanton Bern

Ab heute, 16. Dezember, gilt im Kanton Bern eine Zertifikats- oder Testpflicht für alle Mitarbeitenden in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Spitex-Organisationen. Dies hat der Berner Regierungsrat entschieden und die Covid-Verordnung entsprechend angepasst.

Mitarbeitende ohne gültiges Zertifikat müssen sich regelmässig testen lassen. Die repetitiven Tests werden von den Arbeitgebern bereitgestellt, erklärt der Leiter der Gesundheitsdirektion, Gundekar Giebel. "Die Einrichtungen müssen ihre Tests selbst organisieren. Wir haben schon vor etwa sechs Monaten eine dringende Testempfehlung herausgegeben. Dies ist nichts neues." Es gäbe genügend Möglichkeiten, dass sich die betroffenen Personen testen lassen können, ergänzt Gundekar Giebel. Die Organisation sollte gemäss Giebel kein Problem sein: "Wir gehen davon aus, dass etwa zwei Drittel bis drei Viertel des Personals geimpft oder genesen sind. Es müssen sich also nicht viele Personen testen lassen." Repetitives Testen bedeutet für eine Vollzeit-Anstellung zwei Mal testen pro Woche, erklärt Gundekar Giebel.

Die Kosten für die Tests übernimmt der Bund. Die Massnahme gilt ab heute vorerst bis am 24. Januar 2022.

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