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| Verkehr

Ab 2023: Neue Gesetze und Vorschriften für den Strassenverkehr

Pünktlich zum neuen Jahr, wechseln auch gewisse Gesetze und Vorschriften oder kommen sogar neu dazu. Im Strassenverkehr ändern sich ab 2023 ein paar Vorschriften.

Fahrgemeinschaften

Diese belasten die Umwelt und den ganzen Verkehr wesentlich weniger, als wenn alle Fahrzeuge nur mit dem Fahrer oder der Fahrerin besetzt sind. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, dass die Fahrgemeinschaften mehr dürfen als bis anhin. Ähnlich wie in den USA dürfen Fahrgemeinschaften Bus- und Taxispuren mitbenützen. Für dies gibt es ab Neujahr neue Schilder, auf welchen ein Fahrzeug mit einer Zahl und einem Plus zu sehen ist. Grundsätzlich gilt das Schild für alle Fahrzeuge. Autos und Motorräder, welche weniger Sitzplätze haben als angegeben, können auch profitieren, solange sie alle Plätze besetzt haben. Ausserdem können Fahrgemeinschaften künftig von speziell für sie beschriebenen Parkplätzen profitieren. 

Ausweisentzug

Falls man seinen Ausweis abgeben muss, kommt dieser gegebenenfalls schneller zurück. Die Polizei muss neu den eingezogenen Fahrausweis innerhalb drei Tagen an den Kanton weitergeben. Die Verkehrsämter haben danach zehn Arbeitstage Zeit um den Ausweis wieder an die Besitzerin oder den Besitzer zurückzugeben. Dies zumindest vorübergehend, wenn es bis dahin nicht genügend ernsthafte Zweifel an deren Fahreignung gibt und die Polizei somit nicht mindestens einen vorsorglichen Entzug verfügen kann.

Aufatmen über folgenden Bundesratsentscheid dürften Berufschauffeure. Für dass das Risiko ihren Job zu verlieren kleiner wird, können ab 1. April 2023 die Entzugsbehörden bei einem Führerausweisentzug wegen einer leichten Widerhandlung Fahrten bewilligen, die zur Berufsausübung nötig sind. Bei mittelschweren oder schweren Verstössen ist dagegen weiterhin keine Bewilligung für berufliche Fahrten möglich. Nicht möglich ist die Bewilligung solcher Fahrten zudem für Personen, denen der Führerausweis aus Sicherheitsgründen auf unbestimmte Zeit oder für immer entzogen wird.

Besser geschützter Fahrausweis

Ab Mitte April 2023 wird ein neuer Führerausweis eingeführt. Dieser ist wiederum im Kreditkartenformat, erhält ein neues Design und soll vor allem besser gegen Fältschung gesichert sein. Wie der neue Ausweis genau aussehen wird, wird die Vereinigung der Strassenverkehrsämter nach dem Jahreswechsel verraten. Die heutigen Ausweise bleiben weiterhin uneingeschränkt gültig. Wer einen neuen Führerausweis möchte, kann ihn gegen Gebühr beim Strassenverkehrsamt seines Wohnkantons umtauschen. Wer ab Mitte April 2023 einen Führerausweis bestellt, erhält automatisch den neuen Führerausweis.

Einfacher Tempo 30

Der Sicherheit dienen soll das einfachere Verfahren zur Einführung von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen. Neu können ab 1. Januar 2023 solche Zonen auf sogenannten nicht verkehrsorientierten Strassen verfügt werden, ohne dass es genaue Gründe gibt, wie besondere Gefahrensituation, besonderer Schutz bestimmter Verkehrsteilnehmer, Verbesserung des Verkehrsflusses, Verminderung einer übermässigen Belastung durch Lärm oder Schadstoffe. Zudem ist auch kein Gutachten mehr nötig. Allerdings müssen die Behörden die Anordnung der Zonen weiterhin verfügen und veröffentlichen. Und: Auf verkehrsorientierten Strassen, sprich wichtigen Verkehrsachsen, innerorts gilt auch künftig grundsätzlich Tempo 50.

Velonetz soll wachsen

Der Bundesrat möchte schnellere Verbesserungen für die Velofahrenden. Am 2. Dezember 2022 beschloss der Bundesrat an der Sitzung,  dass nur ein Monat später ab 1. Januar 2023 das neue Bundesgesetz über Velowege gilt. Es soll für bessere und sicherere Velowege sorgen, indem die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen verpflichtet werden. Zudem muss auch der Bund bei seinen Strassen Fahrradwege ermöglichen.

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