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Steuern, Erben, Energie: Das ändert sich ab Neujahr

Per 1. Januar ändern im Kanton Bern 86 Gesetze und Verordnungen. Höhere Prämienverbilligungen, elektronischer Amtsanzeiger, Ausbildung der Lehrpersonen an der NMS oder das neue Finanzkontrollgesetz. Aber auch schweizweit ändern sich diverse Gesetze.

Verbilligungen Krankenkassenprämien

Familien, die pro Jahr nicht mehr als 38'000 Franken verdienen, erhalten künftig höhere Krankenkassenprämien für ihre Kinder. Die Verbilligung steigt, laut der neuen Fassung der kantonalen Krankenversicherungsverordnung, von 50 auf 80 Prozent der Prämie. Für die anderen Personengruppen bleibt die Prämienverbilligung beim Alten.

Höhere Kinderabzüge

Eltern, die ihre Kinder extern betreuen lassen, können ab dem nächsten Jahr deutlich mehr von den Steuern abziehen. Nämlich 25'000 Franken pro Kind. Damit wird der Steuerabzug für die externe Kinderbetreuung mehr als verdoppelt. Der Bund verspricht sich einen positiven Effekt auf den Fachkräftemangel durch die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Minderreinnahmen von geschätzt 10 Millionen Franken sollen längerfristig «aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse kompensiert» werden, so der Bundesrat.

Höhere Einzahlungen in die Säule 3a

Einzahlungen auf ein Säule-3a-Konto kann man von den Steuern abziehen. 2023 steigt der Maximalbetrag auf 7'056 Franken für Erwerbstätige mit Pensionskasse. Für Personen ohne Pensionskasse beträgt der Maximalbeitrag 35'280 Franken bzw. maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens.  (sda)

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