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Ab Juli kann wieder richtig zusammengegriffen werden

Der Zentralvorstand des Eidgenössischen Schwingerverbandes hat gestern Abend die Beschlüsse und deren Ausführungsbestimmungen des Bundesrates vom 26. Mai 2021 analysiert und ist zum Schluss gekommen, dass ab Juli wieder grössere Schwingfeste möglich sind. Schon vorher plant der Verband mit sogenannten Pilotschwingfesten 1000 Leute auf Platz zu haben.

Ab dem 31. Mai sind Training und Wettkämpfe der Ü20-Schwinger im Freien ohne Maske und bis zu 50 Teilnehmer wieder erlaubt. Dies hat zur Folge, dass ab sofort Rangschwingfeste der Aktiven mit einer Teilnehmerzahl von maximal 50 Schwinger gestattet sind. Dazu sind mit den notwendigen Schutzkonzepten maximal 300 Zuschauer erlaubt. Der ZV empfiehlt den Teilverbänden, Kantonal-/Gauverbände und Schwingklubs/Sektionen im Monat Juni von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und Rangschwingfeste zu organisieren. Damit können ab dem Monat Juni 2021 nun wieder alle Schwinger Wettkämpfe bestreiten. Trainings in der Schwinghalle sind ohne Maske in beständigen Vierergruppen ebenfalls wieder möglich.

Pilotschwingfeste
Jeder Kanton kann fünf Pilotveranstaltungen an interessierte Organisationen mit 1'000 Personen (teilnehmende Schwinger, Funktionäre, Betreuer, Helfer, Medienvertreter und Zuschauer) im Freien für den Monat Juni 2021 bewilligen. Diese Pilotveranstaltungen erlauben es, dass die geplanten Kranzschwingfeste im kommenden Monat möglicherweise stattfinden können. Bedingung dazu ist aber ein rasches Gesuch mit dem entsprechenden Schutzkonzept an den jeweiligen Kanton

Ab Juli sind auch die Schwingfeste wieder ein Thema
Ab dem 1. Juli sind Grossveranstaltungen wieder möglich. Maximal können 5'000 Personen an einer Grossveranstaltung mit Sitzpflicht (zwei Drittel Auslastung der zur Verfügung stehenden Sitzplätze) teilnehmen. Heisst, ab Juli 2021 können alle geplanten Kranzschwingfeste mit den vorgegebenen Parametern und der jeweils üblichen Teilnehmerzahl an Schwingern durchgeführt werden. Ab dem 20. August 2021 können Grossveranstaltungen mit maximal 10'000 Personen stattfinden. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht soll zudem auf eine Zuschauerbegrenzung verzichtet werden. (pd/neo1)

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