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| Politik

Anpassung der Schuldenbremsen im Kanton Bern in der Vernehmlassung

Der Kanton Bern will die gesetzlich verankerten Schuldenbremsen in Ausnahmefällen lockern können. Dies betrifft namentlich Situationen, wie sie jüngst im Zusammenhang mit der Coronapandemie aufgetreten sind.

Der Grosse Rat hat die Finanzkommission im Herbst 2020 beauftragt, Anpassungen der Schuldenbremsen zu erarbeiten. Der Vorschlag geht nun bis am 3. März in die Vernehmlassung, wie die Finanzkommission am Mittwoch mitteilte.

Neu ist ein «Krisenartikel» zu den Schuldenbremsen vorgesehen. Der Grosse Rat soll bei ausserordentlichen Ereignissen die Kompetenz erhalten, die Schuldenbremsen mit qualifiziertem Mehr für eine begrenzte Zeitdauer ausser Kraft zu setzen.

Dies ermögliche dem Kanton, im Notfall rasch und angemessen zu handeln, schreibt die bernische Finanzkommission in einer Mitteilung vom Mittwoch.

In den Übergangsbestimmungen wird zudem eine Laufzeit von 15 Jahren zur Abarbeitung der allfällig durch die Corona-Krise verursachten Neuverschuldung eingefügt.

Hoher Investitionsbedarf

In den kommenden Jahren hat der Kanton Bern viel Investitionsbedarf. Die aktuell geltenden Schuldenbremsen verpflichten den Kanton aber, Überschüsse in der Erfolgsrechnung sofort und vollständig für den Schuldenabbau einzusetzen.

Eine parlamentarische Initiative forderte daher, dass die erwirtschafteten Überschüsse aus den Vorjahren zur Finanzierung der anstehenden Investitionsvorhaben verwendet werden können.

Doch in den kommenden Jahren rechnet der Kanton nicht mit Überschüssen. Um die anstehenden Investitionen dennoch stemmen zu können, soll der Grosse Rat die Möglichkeit erhalten, bei ausserordentlichem Investitionsbedarf mit qualifiziertem Mehr eine zeitlich begrenzte Neuverschuldung zuzulassen.

Die Vorlage, die nun in die Vernehmlassung geht, enthält in einigen Punkten Varianten, etwa zur Höhe von Quoren, die nötig sind, um von den ordentlichen Bestimmungen der Schuldenbremsen abzuweichen.

Das oberste Ziel des Schuldenabbaus bleibt laut Finanzkommission aber bestehen. Grundsätzlich sollen keine Defizite budgetiert werden. Wenn diese in der Rechnung trotzdem eintreten, müssen sie umgehend kompensiert werden. Zudem müssen die Investitionen in der Regel aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Nach Ablauf der Vernehmlassung kommt die Vorlage voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 ins Kantonsparlament. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, kommt die Lockerung der Schuldenbremsen auch vors Volk, wahrscheinlich 2023.

Strikte Vorgaben

Der Kanton Bern hat 2002 und 2008 Schuldenbremsen eingeführt. Die eine gibt vor, dass der Kanton Defizite in der Erfolgsrechnung umgehend zu kompensieren hat.

Die andere betrifft die Investitionsrechnung. Sie verlangt, dass der Kanton Investitionen aus eigenen Mitteln ohne Fremdkapital stemmt. Ein negativer Finanzierungssaldo muss innerhalb von vier Jahren kompensiert werden. (sda)

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