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Belp muss Ortsplanung erneut öffentlich auflegen
Im Rahmen der Genehmigung der Ortsplanung Belp hat der Kanton Bern in verschiedenen Punkten Anpassungen verlangt. Die Gemeinde Belp muss die Ortsplanungsrevision deshalt erneut öffentlich auflegen - zum fünften Mal.
Vor knapp zwei Jahren genehmigte das Belper Stimmvolk die Revision der Ortsplanung im zweiten Anlauf. Die Gemeinde reichte die Ortsplanung danach an den Kanton Bern zur Genehmigung ein. Das zuständige Amt für Gemeinden und Raumordnung fordert aber noch einige Anpassungen, wie die Gemeinde Belp mitteilte.
Es gehe um Änderungen des Baureglements sowie an den Zonenplänen Siedlung, Landschaft und Gewässerräume. Unter anderem wird das Belper Gemeindegebiet im Gürbetal in ein Landschaftsschongebiet umgezont. Beim Zonenplan Gewässerräume sind die Gebiete Hintere Au, Fahrhubel und Obere Belpau betroffen, heisst es weiter.
Die Ortsplanungsrevision liegt vom 1. November bis zum 2. Dezember öffentlich auf. Der Belper Gemeindepräsident Benjamin Marti geht davon aus, dass es Einsprachen geben wird. Die Ortsplanung kommt somit weiterhin nicht zu einem Abschluss. "Wir haben kein genehmigtes Baureglement. Und das ist ein Problem", sagt Marti. Es brauche eine Lösung.
Benjamin Marti hofft, dass die OPR im Laufe des nächsten Jahres vom Kanton Bern genehmigt wird. Oder zumindest die Teile der Revision, welche nicht umstritten sind.
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